Menden. Neuer Absatz in Coronaschutzverordnung ermöglicht vier verkaufsoffene Sonntage im Dezember. Warum Menden nicht mitmacht.

Das Land NRW möchte Einzelhändlern die Chance geben, einen Teil des verlorenen Umsatzes wieder reinzuholen. Daher setzt sich die Landesregierung derzeit dafür ein, dass Geschäfte in Innenstädten an vier Sonntagen im Dezember geöffnet haben dürfen. Für die Hönnestadt ist eine Öffnung an vier Sonntagen allerdings „nicht relevant“, sagt Falk Steidel, Vorsitzender der Mendener Werbegemeinschaft.

Ein verkaufsoffener Sonntag in der Adventszeit wäre hingegen toll, findet Falk Steidel. „Das wäre auch für Berufstätige eine gute Möglichkeit, die sonst kaum Zeit haben, in die Stadt zu kommen.“ Eine durchgehende Öffnung in Menden wäre allerdings nicht sinnvoll und würde auch den einzelnen Händlern „nicht die Welt bringen“, erklärt der Vorsitzende der Werbegemeinschaft. Zudem ist Steidel davon überzeugt, dass kein Mendener Händler seinen Mitarbeitern zumuten möchte, vier Sonntage am Stück zu arbeiten. „Natürlich hängt an diesen Sonntagen die Existenz und wenn die eben bedroht ist, dann machen das die Mitarbeiter sicherlich auch gerne, aber nicht jeden Sonntag, das wäre nicht der richtige Weg.“

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Nicht alle potenziellen Daten zu nutzen, liege auch daran, dass es sich bei Menden nicht um eine Großstadt wie beispielsweise Köln handelt, so Steidel weiter. „Zwar gehen viele Menschen hier sonntags raus, kaufen aber gar nicht so viel, wie man vielleicht denkt.“ Es sei insbesondere in der aktuellen Situation eher eine Art Ausflugsziel, da sonst alle Veranstaltungen und Events wegfallen. In Großstädten habe die Möglichkeit im Dezember sieben Tage die Woche geöffnet zu haben eine größere Relevanz als in der Hönnestadt.

Geplantes Advents-Shopping in Menden am 6. Dezember

Dennoch plant man auch in Menden wenigstens einen Sonntag geöffnet zu haben, berichtet Jenni Gröhlich vom Stadtmarketing auf Nachfrage der Westfalenpost. „Wir haben den 6. Dezember als verkaufsoffen geplant, aber, ob das stattfinden wird, kann ich zum heutigen Zeitpunkt nicht sagen.“ Sie würde es derzeit weder ab- noch zusagen. „In diesen Tagen muss man vieles kurzfristig entscheiden und umplanen“, sagt Gröhlich. Doch man sei auf alles vorbereitet.

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Indes hat Jenni Gröhlich zu den Plänen der Landesregierung einen klaren Standpunkt. „Rechtlich ist das Ganze aus meiner Sicht dünnes Eis.“ Denn eigentlich dürfen verkaufsoffene Sonntage nur stattfinden, wenn es einen besonderen Anlass gibt. „Der Anlass muss im Vordergrund stehen und ich wüsste aktuell nicht, was ich für einen Anlass bieten könnte“, sagt sie. Neben der fehlenden Kaufkraft und der Corona-Pandemie also ein weiterer Grund, warum man zum jetzigen Zeitpunkt nur mit einem sonntäglichem Advents-Shopping Anfang Dezember plant. „Wie wir das gestalten, ist aber noch nicht klar.“ Man müsse die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Corona-Pandemie und des noch bis Ende November andauernden Lockdowns abwarten.

Neuer Absatz in Coronaschutzverordnung

Der Aspekt des besonderes Anlasses war auch der entscheidende Knackpunkt, weshalb der erste Antrag des Landes NRW vom Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt wurde. Es berief sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen. Nun gibt es einen neuen Anlauf seitens der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums. Man beruft sich auf den Infektionsschutz: Erstmals in der Fassung der Coronaschutzverordnung für den Oktober und nun auch in der seit dem 1. November gültigen Fassung will das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW den verkaufsoffenen Sonntag deshalb ausdrücklich ermöglichen.

Denn durch die verkaufsoffenen Sonntage sollen die Menschenmassen, die in der Vorweihnachtszeit einkaufen gehen, vermieden und gleichzeitig besser aufgeteilt werden. Allerdings haben die Gewerkschaft verdi sowie das Oberverwaltungsgericht diesen neuen Absatz gründlich zu prüfen und gegebenenfalls zu klagen.