Menden. Nachdem Menden zum Corona-Risikogebiet erklärt wurde, gelten Maskenpflicht und Sperrstunde. Alle Details und Gründe für die Verbote und Regeln.
Nun also doch: Nachdem die Stadtverwaltung noch am Mittwoch erklärt hatte, zunächst keine zusätzlichen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung ergreifen zu wollen, blieb nur wenige Stunden später keine andere Wahl mehr. Der Märkische Kreis ist jetzt offiziell Risikogebiet, weil Donnerstagnacht die Corona-Inzidenz von 50 überschritten wurde. Ab Mitternacht gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie. Und es gibt eine Maskenpflicht in der Innenstadt, allerdings für einen anderen Bereich als zunächst angenommen.
Welche Bereiche zur Maskenpflicht gehören und warum
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Die Maskenpflicht gilt dann für den Bereich zwischen Bahnhof und der Walramstraße. Auch die Walramstraße selbst mit dem Bereich zwischen Kreuzung (Hönnebrücke) und dem Parkplatz am Schlachthof gehört mit zur Maskenzone. Außerdem weist die Stadt darauf hin, dass ohnehin konsequent an allen Bushaltestellen im Stadtgebiet eine Maskenpflicht gilt. Die Fußgängerzone wurde aus der generellen Pflicht ausgelassen.
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Der Bereich zwischen Walramstraße und Bahnhof sei als Ort mit dem dichtesten Gedränge ausgemacht worden: „Gerade in dem Kreuzungsbereich steht man auch als Nicht-Schüler dicht an dicht mit den Schülern an der Ampel“, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich.
Stadt: Sind selbst aktiv geworden und haben die Bereiche definiert
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Anders als man es aus den am Donnerstag verschickten Mitteilungen auch lesen konnte, sei der Bereich aber ausdrücklich von der Stadtverwaltung selbst definiert worden. „Wir haben das selbst an den Kreis gemeldet.“ Warum haben die Städte und der Kreis erst jetzt mit Erreichen der Stufe 2 die Bereiche definiert, obwohl das Land schon bei Stufe 1 dazu aufgefordert hatte. „Wir haben die Abfrage schon mit Stufe 1 bekommen und den Bereich auch an den Kreis gemeldet“, sagt Ehrlich. Allerdings blieb dann die entsprechende Verfügung durch den Kreis aus. „Wir hätten eine eigene Allgemeinverfügung auf den Weg bringen können.“ Darauf haben man aber wegen der Kürze der Zeit verzichtet.
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Die Sperrstunde gilt jetzt für den Zeitraum von 23 bis 6 Uhr für Gastronomie-Betriebe und für den Verkauf alkoholischer Getränke. Auch Tankstellen und Kioske dürfen in dieser Zeit dann keinen Alkohol mehr an Kunden abgeben. Für die Gastronomie gab es bereits am Donnerstag im Ordnungsamt einen Krisengipfel. Den Gastronomen seien die neuen Regeln erklärt worden. Die Stadtverwaltung habe ihre Unterstützung bei der Umsetzung der Regeln angeboten. Gleichzeitig setze die Stadt auch auf die Kommunikation unter den Gastronomen und Wirten. Ehrlich: „Wir sind in einem guten Austausch.“
Weitere Regeln im Überblick:
- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse sind ab dem vierten Tag nach der Feststellung der „Gefährdungsstufe 2“ mit mehr als 100 Personen unzulässig, wenn nicht drei Tage vor der Veranstaltung ein Konzept bei der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde vorgelegt wurde.
- Auch mit einem solchen Konzept sind Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien oder mehr als 250 Personen in Innenräumen unzulässig.
- Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig.
- Private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung/Grundstück mit höchstens 10 Personen sind erlaubt
- Die zulässige Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt höchstens 5 Personen
- Bei Veranstaltungen, Versammlungen, Konzerten und Aufführungen besteht eine Maskenpflicht am Sitz- oder Stehplatz
- Eine Maskenpflicht gilt auch für Zuschauer einer Sportveranstaltung
- In öffentlichen Außenbereichen besteht dann die Pflicht eine Mund-Nasen-Maske zutragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bzw. eine regelmäßige Unterschreitung des Mindestabstandes zu erwarten ist.
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