Menden/Märkischer Kreis. Der Märkische Kreis folgt den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und verkürzt die Quarantäne für Coronainfizierte von 14 auf zehn Tage.
Der Märkische Kreis übernimmt die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI): Ab sofort versetzt das Gesundheitsamt Coronainfizierte nur noch zehn Tage statt bisher 14 Tage in Quarantäne.
Die zehn Tage häusliche Isolation für positiv auf Covid-19 Getestete gelten ab dem Beginn der Symptome beziehungsweise mit dem Tag des Coronatests. Am Ende der Isolation nimmt das Gesundheitsamt telefonisch Kontakt zu den Covid-19-Trägern auf: Nur wer mindestens zwei Tage vorher symptomfrei ist, darf mit Zustimmung des Gesundheitsamtes das Haus nach zehn Tagen wieder verlassen. Stellen Patienten bei Ablauf der Isolation noch Krankheitsanzeichen fest, sollten sie ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt kontaktieren.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 weiterhin 14 Tage in Quarantäne
Kontaktpersonen, die das Gesundheitsamt als Kategorie 1 eingestuft, werden weiterhin 14 Tage in Quarantäne versetzt. Sie haben ein hohes Risiko, sich angesteckt zu haben, heißt es in einer Pressemitteilung des Märkischen Kreises. Bleiben Krankheitsanzeichen aus, endet die Quarantäne nach Ablauf der 14-Tagefrist automatisch.
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Warum 14 Tage? Das Coronavirus braucht ein paar Tage, um sich in einer Person ausreichend zu vermehren. Der isolierte Erkrankte hat demzufolge seit seiner nachgewiesenen Ansteckung schon ein paar Tage „geschafft“. Für die 14-tägige Quarantäne einer Kontaktperson gilt der letzte Kontakttag mit einem positiv Getesteten als Tag null. Auch am 13. Tag der Quarantäne kann eine Kontaktperson noch Symptome entwickeln. Daher kann die Quarantäne auch nicht durch einen negativen Coronatest beendet werden.
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Was ein enger Kontakt zu einem Coronainfizierten bedeutet
Ein enger Kontakt bedeutet nach Vorgaben des RKI entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat beziehungsweise angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist. Zu beachten ist dabei, dass Infizierte bereits zwei Tage vor Symptombeginn ansteckend sind. Auch Personen, die zwar größeren Abstand zum Infizierten hatten, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen ausgesetzt waren, gelten als Kontaktpersonen ersten Grades. Darunter fällt etwa gemeinsames Feiern, Singen oder Sporttreiben in Innenräumen oder der Fall, dass sich die infizierte Person zuvor längere Zeit (mehr als 30 Minuten) in einem Raum aufgehalten hat, in dem man sich danach aufgehalten hat.
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Gesundheitsamt ordnet Quarantäne an
Für Kontaktpersonen der Kategorie 1 wird vom Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Der Kontakt zu anderen im Haushalt lebenden Personen ist dabei zu reduzieren. Die Quarantäne soll verhindern, dass Kontaktpersonen in dieser Zeit andere Menschen anstecken.
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