Menden. Mendener Schüler dürfen den meisten Vereinssportarten derzeit coronabedingt nicht nachgehen. Schulsport und -schwimmen laufen weiter.

Viele Hobbysportler müssen derzeit coronabedingt in ihren Vereinen pausieren, Schüler indes gehen laut Stundenplan weiter in die Sporthallen und ins Schwimmbad. Wie passt das zusammen?

Paragraf 9, Absatz 4 der aktuellen Coronaschutzverordnung regelt Sport- und Schwimmunterricht von Schulen. Darin heißt es, dass der schulische Sport- und Schwimmunterricht ausdrücklich von den Verboten, die derzeit den Freizeitsport treffen, ausgenommen sei.

Nur in Dusche und Becken keine Maske

Die Stadt hat für das Hallenbad am Hünenköpfchen ein Hygienekonzept entwickelt, erläutert Stadtsprecher Johannes Ehrlich. Dazu gehöre, dass derzeit nur noch kleinere Gruppen als früher das Bad betreten dürfen. Die Schüler müssen lediglich im Dusch-Bereich sowie im Becken keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Auch interessant

Auch das Umkleiden im Schwimmbad ist aus Sicht der Stadt kein Problem. So gebe es insgesamt sieben Sammelumkleiden, jede könne von acht Personen benutzt werden. Schüler und Lehrer seien zudem „selbst gefragt, auf die Einhaltung der Corona-Richtlinien zu achten“, betont Johannes Ehrlich.

Luftwechsel ist wichtig

Beim Schulsport, der entweder in der Turnhalle der jeweiligen Schule oder in einer anderen Halle im Stadtgebiet stattfindet, seien – anders als beim Hallenbad – die Schulen selbst noch stärker gefragt. „Für uns als Stadt ist wichtig, dass in den Hallen ein Luftwechsel stattfindet“, sagt Johannes Ehrlich. „Alles andere müssen die Schulen in ihren eigenen Hygienerichtlinien festlegen.“

Auch interessant

Ob Schwimmen oder Sport in der Schule, für beides gilt, so betont Kreis-Pressesprecher Hendrik Klein: „Wenn irgendetwas stattfindet, dann unter den Corona-Bedingungen.“

Mehr Nachrichten, Texte und Videos aus Menden .