Menden. Die Werbegemeinschaft Menden verteidigt die Idee, beim Trödelmarkt am 11. Oktober Eintritt zu nehmen. Gleichzeitig gibt es massive Kritik.
Die Mendener Werbegemeinschaft verteidigt den geplanten Eintritt für die Fußgängerzone am 11. Oktober. Das Stadtmarketing will zwei Euro Eintritt für den Trödelmarkt erheben, um Rechtssicherheit bei den Corona-Regeln und für den verkaufsoffenen Sonntag zu haben.
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„Uns wurde das Konzept mit dem Flohmarkt vorgestellt“, sagt der Werbegemeinschaftsvorsitzende Falk Steidel. Dieses Konzept sei klar im Sinne der Händler, selbst wenn man als Kunde Eintritt zahlen müsse, um Geschäfte beim verkaufsoffenen Sonntag zu erreichen. „Der Handel braucht jede Art von Zusatzöffnung, die möglich ist.“
Zwei Euro Eintritt für Trödelmarkt: Idee, um Kunden zu entschädigen
„Überall werden die verkaufsoffenen Sonntage gestrichen“, sagt Steidel. „In Menden können wir das schaffen.“ Das Stadtmarketing plant den Trödelmarkt als Hauptveranstaltung und will das auch durch den Eintritt verdeutlichen, hatte Jenni Gröhlich vom Stadtmarketing erklärt. Von der Argumentation lassen sich unterdessen nur wenige Kritiker überzeugen. „Ich finde, das ist eine Abzocke“, sagt WP-Leser Rainer Weber. „Das ist für Hartz-IV-Empfänger diskriminierend“, unterstellt Weber.
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„Wenn der Flohmarkt einschlägt wie eine Bombe, können wir den vielleicht zwei oder drei Mal im Jahr machen“, sagt Steidel. Es gebe Pläne, dass Händler Rabattgutscheine über zwei Euro verteilen. Details sollen am Dienstag bei der Jahreshauptversammlung besprochen werden. Das Stadtmarketing erreichten am Freitag viele kritische Stimmen. Es könne sich ja nicht jeder einfach die Fußgängerzone mieten, hieß es unter anderem. Dem widerspricht die Stadtverwaltung aber ausdrücklich: „Theoretisch kann sich jeder die Innenstadt mieten“, sagt Stadtsprecher Johannes Ehrlich auf Nachfrage. Diese Sondernutzungen seien ausdrücklich im Ortsrecht verankert.
Jeder kann theoretisch die Fußgängerzone mieten
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Im Prinzip könne jeder eine Sondernutzung für die Fußgängerzone beantragen. Ehrlich erinnert an Veranstaltungen wie den Mendener Frühling und Herbst, die von der Werbegemeinschaft veranstaltet wurden – in Eigenregie. Selbst stadtverwaltungsintern müsse je nach Anlass eine Nutzung beantragt werden. Bei der Art der Nutzung schaue die Stadtverwaltung freilich genau hin. Die Kosten für Sondernutzungen sind indes überschaubar. Die Nutzungsgebühren sind im zwei bis dreistelligen Bereich.
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