Menden. Die Schulen in Menden haben gemeinsame Regelungen für den Schulstart getroffen. Das gilt für Sport und Schwimmen, Hitzefrei und OGS.

Gemeinsam mit der Schulverwaltung im Rathaus, haben sich die Schulen in Menden auf den Schulbeginn nach den Sommerferien vorbereitet. So wurden die wesentlichen Punkte und offenen Fragen in einer der regelmäßigen Schulleiterrunden in der letzten Ferienwoche festgezurrt und geklärt. Besonders wurde hierbei auch darauf geachtet, dort, wo möglich, einheitliche Regelungen zu treffen. Aber auch die besonderen Ansprüche jeder einzelnen Schule fanden Berücksichtigung. Im Einzelnen bedeutet das für Schüler und Eltern Folgendes:

Mund-Nasenschutz-Plicht

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In allen Schulen, aber auch in den Schulbussen, muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Für Grundschüler gilt, dass sie ihre Masken an den Sitzplätzen im Klassenzimmer ablegen dürfen. In den weiterführenden Schulen müssen die Masken auch während des Unterrichts getragen werden. Die Maskenpflicht gilt vom Betreten des Schulgeländes bis zum Schulschluss.

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So sieht es die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vor. Lehrerinnen und Lehrer werden vom Land mit Masken versorgt. Für die Schüler und Schülerinnen müssen die Eltern Masken beschaffen. Es wird empfohlen, den Kindern und Jugendlichen pro Tag zwei bis drei Masken mit in die Schule zu geben, damit die Masken zwischendurch gewechselt werden können.

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Hitzefrei

Grundsätzlich entscheiden die Schulleitungen, ab einer Raumtemperatur von 27°C individuell darüber, ob Hitzefrei gegeben werden muss. Besonderheit sind die offenen Ganztagsangebote an den Grundschulen (OGS), bei denen kein Hitzefrei gegeben werden kann. Hier dürfen die Kinder lediglich beim Mittagessen die Masken ablegen, müssen sie ansonsten aber tragen.

Sportunterricht

Die Schulen sind dazu verpflichtet, bis Ende Oktober 2020 den Schulsport im Freien abzuhalten. Hier ergibt sich das Problem, dass die Stadt Menden lediglich über das Huckenohl Stadion verfügen kann. Das aber auch nur in Abstimmung mit dem BSV Menden. Seit circa zwei Wochen steht die Schulverwaltung zudem in Gesprächen mit weiteren Sportvereinen, die eigene Anlagen und Plätze betreiben. Hier ist die Resonanz durchweg positiv, so dass der Schulsport auch auf den Plätzen der Vereine stattfinden kann.

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Die Verwaltung wird die jeweiligen Schulen den einzelnen Plätzen zuteilen, sobald alle Regelungen und Vereinbarungen getroffen wurden. Hier gilt das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“, so dass die Schüler auch einen Platz nutzen können, der in der Nähe ihrer Schule liegt. Falls doch die Nutzung einer der Sporthallen notwendig sein sollte, können die Hallen zum Beispiel über die Notausgänge zusätzlich belüftet werden. Dies soll aber vorerst die Ausnahme bleiben.

Schulschwimmen

Voraussichtlich ab dem 19. August wird das Hallenbad wieder geöffnet sein. Allerdings können, unter den gegebenen Umständen, maximal 12 Schüler und Schülerinnen das Lehrschwimmbecken gleichzeitig nutzen. Aktuell läuft eine Abfrage an den Schulen, um die Zahl der Schüler zu ermitteln, die am Schwimmunterricht teilnehmen sollen. Parallel dazu ist auch der Bürgerbadverein angefragt, ob auch die Leitmecke für den Schwimmunterricht genutzt werden könnte. Dort können allerdings aufgrund der Gegebenheiten lediglich Kinder unterrichtet werden, die bereits Schwimmen können.

Hygienepläne

Vorbereitend auf den Schulbeginn wurden für alle Schulgebäude Hygienepläne erstellt, erweitert oder angepasst. Daran waren auch die Desinfektoren der Feuerwehr beteiligt. So wurden beispielsweise für die weiterführenden Schulen weitere Handspender für Desinfektionsmittel angeschafft.

Mensen

In den Mensen der weiterführenden Schulen wurden die Sitzmöglichkeiten so gestellt, dass auch während den Mahlzeiten der Mindestabstand eingehalten wird.

OGS

Im offenen Ganztag werden Kinder aus unterschiedlichen Klassen betreut. Hier wurde festgelegt, dass die Gruppen, die vormittags getrennt unterrichtet werden, nachmittags gemischt werden dürfen. Die jeweilige OGS stellt sicher, dass Kontakte nachvollziehbar bleiben und entsprechend dokumentiert werden.

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