Menden. Der Mendener CDU-Bürgermeisterkandidat Sebastian Arlt ist wegen eines Drohnenvideos in Erklärungsnot. Es droht sogar ein Verfahren.
Ein Wahlkampfvideo bringt den CDU-Bürgermeisterkandidaten Sebastian Arlt in Erklärungsnöte. Bei dem Video, das Arlt auf einer Radtour durch Menden zeigen soll, verstießen die Macher möglicherweise gegen gleich mehrere Verordnungen und Gesetze. Die Bezirksregierung Münster verdeutlicht: Liegen keine ausdrücklichen Genehmigungen der Grundstückseigentümer vor, dann hat Arlt, der selbst städtischer Ordnungsdezernent ist, mit seinem Team eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Behörde hält sich ein Verfahren offen.
Arlt radelt und radelt. Die Kamera nimmt ihn dabei aus mehreren Perspektiven auf. Dazu gehören auch Drohnenansichten. Dabei fliegt die Kamera über Felder, Straßen, Gewerbe- und Wohngrundstücke. Zwischendurch filmt die Kamera dabei auch in Gärten, die sonst von der Straße aus so nicht zu sehen gewesen wären. Im Video werden auch unbeteiligte Passanten beim Spazierengehen gefilmt.
Drohnenverordnung gibt Regeln für Aufnahmen aus der Vogelperspektive vor
Auch interessant
Sebastian Arlt will sich auf WP-Nachfrage selbst nicht zu dem Video und der Entstehung äußern. Er bittet um schriftliche Anfragen und verweist auf die CDU, die das Video in Auftrag gegeben habe. Die CDU erklärt am Montagnachmittag, dass sie das Thema zunächst bei einer Sitzung, unter anderem mit dem Parteivorstand, besprechen wolle.
Auch interessant
Polizei und die für Drohnen zuständige Bezirksregierung Münster prüften das Video am Montag. „Allein anhand des übermittelten Facebook-Videos kann keine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden“, sagt Bezirksregierungs-Sprecherin Diana Seibert-Tombült. Allerdings müssten die Ersteller des Arlt-Videos Genehmigungen der betroffenen Eigentümer vorlegen können. „Liegen Einverständnisse der Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten vor, ist das alles im grünen Bereich, ansonsten ist es ein Verstoß gegen Verbotsnormen, die als Ordnungswidrigkeiten einzuordnen sind“, sagt Seibert-Tombült. „Sollte ein Verstoß zur Anzeige gebracht werden oder sich durch unsere Ermittlungen herausstellen, dass ein luftrechtlicher Verstoß vorliegt, würde von hier ein Ordnungswidrigkeit-Verfahren eingeleitet.“ Denkbar sei auch, dass der Pilot der Drohne eine Ausnahmeerlaubnis zum Überfliegen der betroffenen Bereiche hat. Darauf gibt es bislang keinen Hinweis.
Verbot, Wohngrundstücke ohne Erlaubnis zu überfliegen
Auch interessant
Sie erklärt: „Allgemein ist zu sagen: Es ist verboten Wohngrundstücke ohne Erlaubnis des Eigentümers zu überfliegen.“ Das gelte auch für spezielle Industrieanlagen wie das Kraftwerk in Datteln oder der Chemiepark in Marl, denen man sich nicht näher als 100 Meter nähern dürfe. Auch zu Bundesfernstraßen müssen 100 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Auch interessant
Was die Fahrweise der Radler angeht, gibt die Polizei zumindest aus rechtlicher Sicht Entwarnung, auch wenn es nicht schön sei. Wie in dem Video zu sehen ist, fahren die Radler mit mehreren Personen nebeneinander, zum Teil sogar nah am linken Fahrbahnrand. „Eigentlich sollen Fahrradfahrer hintereinander fahren“, erklärt Polizeisprecher Christoph Hüls, der sich das Video extra angesehen hat: „Es ist aber ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren, wenn der Verkehr nicht behindert wird.“ Das sei hier augenscheinlich der Fall. Insofern sei diese Fahrweise rechtlich „völlig in Ordnung“.
Polizei rät zum Radfahren grundsätzlich: Besser rechts halten
Dennoch warnt Hüls grundsätzlich davor, mit dem Fahrrad zu weit in den möglichen Gegenverkehr zu fahren. „Das kann gefährlich werden. Wenn beispielsweise ein Rechtsabbieger aus einer Straße komme, könne dieser den Radler schnell übersehen, weil er nicht damit rechne. „Man sollte sich doch eher rechts halten.“
Die Polizei zeigt sich wenig überrascht, dass Kritik an einem Drohnenvideo aufkommt: „Die Drohnen sind so billig geworden. Wir haben häufiger Anrufe wegen eine Drohne auf einer Wiese im Wald“, sagt Hüls. „Es gibt eine Menge Empfindlichkeiten, manchmal auch Überempfindlichkeiten, aber eben auch berechtigte Interessen.“ Er erinnere sich an den skurrilen Fall eines Dachdeckers, der sein vollendetes Werk mit einer Drohne filmen wollte, dabei aber am Fenster einer Frauenarztpraxis vorbeiflog und damit für reichlich Aufregung sorgte.
Mehr Nachrichten, Fotos und Videos aus Menden und Umgebung!