Menden. Noch bis zum 27. Juli können Bürger ihre Kandidatur für die Kommunalwahl einreichen. Wir erklären, wie das geht und wer schon auf der Liste steht.
Parteien und Einzelpersonen haben noch bis zum 27. Juli Zeit, ihre Kandidatur für die Kommunalwahlen am 13. September zu erklären. Die Liste ist schon lang. Aber es fehlen auch noch erwartete Kandidaten. Wer als Normalbürger in den Stadtrat einziehen will, hat es relativ leicht.
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Alle großen Parteien haben ihre Hausaufgaben gemacht und die Unterlagen eingereicht. CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke haben in allen Wahlkreisen Kandidaten für den Stadtrat aufgestellt. Auch die UWG, die zuletzt gar nicht mehr im Stadtrat vertreten war, hat es – anders als von vielen erwartet –, geschafft, Kandidaten für alle Wahlkreise zu finden. Unterstützerunterschriften musste die UWG nicht mehr einreichen, weil sie über einen Vereinigung unabhängiger Wählergruppen bereits im Kreistag vertreten ist. Außerdem wechselte Ratsherr Fabian Homberg jüngst wieder von der FDP zurück zur UWG.
USF hat noch nicht alle Wahlkreise besetzt
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Auch die einstige SPD-Abspaltung USF habe bereits für einzelne Wahlkreise Kandidaten nominiert und gemeldet, sagt Stadtsprecher Wolfgang Lück. „Die USF hat aber noch nicht alle Wahlkreise besetzt.“ Weil sie im Landtag vertreten ist, könnte auch die AfD ohne weitere Unterstützerunterschriften Kandidaten für den Stadtrat oder das Bürgermeisteramt aufstellen. Das ist allerdings noch nicht geschehen. Die AfD habe sich aber bereits erkundigt, teilt die Stadtverwaltung auf Nachfrage mit.
Die Zahl der Bürgermeisterkandidaten ist vorerst bei vier geblieben. Die CDU hat den Ersten Beigeordneten Sebastian Arlt aufgestellt. Die FDP geht mit Fraktionschef Stefan Weige ins Rennen. Als freier Kandidat tritt der langjährige Ordnungsamts-Vize und neue Kulturbüro-Leiter Andreas Nolte an. Ebenfalls freier Kandidat ist Roland Schröder, der von SPD und Grünen unterstützt wird.
Nur wenige Unterstützerunterschriften für Wahlkreiskandidaten notwendig
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Wer sich jetzt spontan entschieden hat, als Bürgermeisterkandidat in Menden anzutreten, muss sich sputen. Entweder er findet sich eine im Stadtrat, Landtag oder Kreistag vertretene Partei, die ihn offiziell nominiert oder er sammelt noch die notwendigen Unterstützerunterschriften. Bis zum 27. Juli müssten dann 240 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Mendener Einwohnern (ab 16 Jahre) beim städtischen Wahlbüro vorliegen.
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Denkbar ist auch, dass ein einzelner Kandidat ohne Parteienzugehörigkeit in einem Wahlbezirk antritt. Dafür benötigt man in Menden gerade einmal fünf Unterstützerunterschriften. Solch eine Kandidatur könnte zum Beispiel Sinn ergeben, wenn sich jemand ausrechnet, den Wahlkreis zu gewinnen. Dann könnte er als Einzelratsherr- oder frau ohne Fraktionsstatus in den Stadtrat einziehen. Weil wenige Stimmen sich in den Wahlkreisen schon auszahlen, kommt es auch immer wieder vor, dass Einzelbewerber das Stimmgefüge etablierter Parteien in den Wahlkreisen durcheinanderbringen wollen. In anderen Städten kommt es immer wieder vor, dass Einzelbewerber ohne Parteizugehörigkeit Wahlbezirke gewinnen. In Menden war das zuletzt gar nicht der Fall.
Stadträte müssen in der Stadt wohnen, Bürgermeister nicht
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Wählbar ist grundsätzlich „laut Gesetz jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat“. Bürgermeisterkandidaten müssen nicht innerhalb der Stadt wohnen.
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