Menden/Arnsberg. .
Die Strafanzeige der Stadt Menden gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl ist inzwischen bei der Staatsanwaltschaft in Arnsberg eingegangen. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Werner Wolff auf Anfrage der WP. Zu den Ermittlungsansätzen für den zuständigen Kollegen konnte Wolff indes noch nichts sagen – der Vorgang liege gerade erst auf dem Tisch.
Von 340 Unterschriften eine falsch
Wie berichtet, geht es um eine offenkundig gefälschte Unterschrift für den parteilosen Einzelbewerber Bernd „Tete“ Maßling. Er hatte die Listen für Unterstützer, von denen er 240 Unterschriften brauchte, in drei Gastwirtschaften ausgelegt – und zudem bei den Konzerten des Mendener Sommers im Publikum um Unterschriften geworben.
Mit großem Erfolg: Maßling lieferte zum Termin 100 Unterschriften mehr ab als benötigt. Zehn davon mussten vom Mendener Wahlamt allerdings beanstandet werden, weil bestimmte Formalien fehlten. So war etwa das Datum nicht korrekt eingetragen oder es fehlte noch irgendeine Angabe für die Gültigkeit. In diesen Fällen verständigte das Mendener Wahlamt die Unterzeichner – und bei einem dieser Anrufe flog die Fälschung auf. Denn der vermeintliche Unterstützer gab an, nie für diesen Kandidaten unterschrieben zu haben. Somit musste es ein anderer gewesen sein, der sich womöglich nur einen Scherz erlauben wollte.
Doch eine Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt, schon gar nicht, wenn es um eine demokratische Wahl geht, stellt der Oberstaatsanwalt in Arnsberg klar. Werner Wolff wörtlich: „Hier geht es um das Selbstverständnis. Wenn man eine Demokratie hat, dann soll man sie hüten und pflegen und nicht solche Spielchen damit betreiben.“
Kandidat Maßling selbst gibt sich indes als vollkommen unschuldig. Er musste sich darauf verlassen, dass die Wahlberechtigten, die unbekannterweise für seine Bürgermeister-Bewerbung unterzeichneten, kein Schindluder mit seinen Listen trieben. 339 Mal konnte er das auch – einmal nicht.