Menden/Hagen. Ein 39-jähriger Geschäftsmann aus Menden und seine Frau sind wegen unberechtigter Umsatzsteuererstattung in Höhe von 500.000 Euro angeklagt.

Eine unberechtigte Umsatzsteuererstattung in Höhe von 500.000 Euro soll sich ein 39-jähriger Geschäftsmann aus Menden erschlichen haben. Mit ihm sitzt seine Frau auf der Anklagebank.

Die 34-Jährige soll lediglich „faktische“ Geschäftsführerin des gemeinsamen Unternehmens mit Sitz in Iserlohn gewesen sein, während ihr Mann „tatsächlich“ die Geschäfte des Handelsunternehmens betrieb. Dieser Unterschied könnte von entscheidender Bedeutung für die strafrechtlichen Konsequenzen für beide Angeklagten sein: „Wenn tatsächlich Handelnder ausschließlich der Ehemann ist, und die Angeklagte lediglich nominelle Geschäftsführerin war, kommt eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung von 5000 Euro in Betracht“, erklärte der vorsitzende Richter Andreas Behrens. In dieser Aussage deutet sich bereits ein mögliches Geständnis des 39-Jährigen an. Er äußerte sich zu den Vorwürfen nach internen Gesprächen der Kammer mit den beiden Verteidigern und dem Staatsanwalt jedoch noch nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen Bewährungsstrafe

Der Vorsitzende nannte zwei Voraussetzungen, unter denen die Kammer eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren verhängen würde: Der Angeklagte müsse eine „glaubhafte geständige Einlassung“ abgeben und sich darum bemühen, den angerichteten Steuerschaden wenigstens teilweise auszugleichen.

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Nach einem zweiten Rechtsgespräch erklärte Verteidiger Tobias Noll im Namen seines Mandanten, dass dieser im Laufe des Verfahrens 50.000 Euro auf die Steuerschuld zahlen könne. Das wäre ein Zehntel der Schadenssumme. Außerdem deutete der 39-Jährige seine Bereitschaft an, auf ein zu seinen Gunsten eingetragenes Wohnrecht in einer Immobilie zu verzichten. Der Wert dieses Angebots wurde noch nicht genannt.

Ankauf von Mobiltelefonen simuliert

Die Anklage der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf Vorgänge aus den Jahren 2010 bis 2012. Als Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Iserlohn sollen die Angeklagten für das Jahr 2010 mithilfe von Scheinrechnungen eines Unternehmens aus Hemer den Ankauf von Mobiltelefonen simuliert und auf diese Weise eine unberechtigte Umsatzsteuer-Erstattung in Höhe von gut 500.000 Euro erschlichen haben.

Eine lange Liste von Dokumenten, die die Beteiligten im Selbstleseverfahren zur Kenntnis nehmen müssen, deutet die Dimensionen des Verfahrens an. Offenbar hat es schon mehrere Verfahren vor dem Amtsgericht und Landgericht Hagen gegeben – möglicherweise gegen weitere Beteiligte an den angeklagten Steuerbetrugsdelikten.

Gespräche mit Anwälten

Vor einer Einlassung wollen die beiden Angeklagten nun mit ihren Anwälten das weitere Vorgehen besprechen. Das Gesetz sieht für eine „Hinterziehung von Steuern in großem Ausmaß“ im Regelfall eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Angeklagten sind nicht vorbestraft und befinden sich auf freiem Fuß.