Menden/Arnsberg. . 35 Jahre alter Serbe am Landgericht Arnsberg verurteilt. Gericht sieht keine mildernden Umstände nach Mordversuch in der Thüringenstraße.

Der Mann, der im November 2017 ein Rentner-Ehepaar in der Thüringenstraße überfallen, geknebelt und misshandelt hat, muss lebenslänglich hinter Gitter. So lautet das Urteil der zweiten Großen Strafkammer als Schwurgericht am Landgericht Arnsberg. Richter Klaus-Peter Teipel folgte damit der Forderung des Nebenklagevertreters.

Die Forderungen in den Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklagevertretung hätten zuvor unterschiedlicher nicht ausfallen können. Der Verteidiger des angeklagten Serben hatte einen Freispruch gefordert. Grund: Die DNA-Spuren am Tatort seien nicht eindeutig und hätten dort auch platziert werden können. „DNA ist ein überschätztes Beweismittel. Die Spuren könnten übertragen worden sein“, erklärte Verteidiger Dr. Klaus Kirchner.

Gefühlskälte

Staatsanwalt Georg Keller forderte unterdessen eine Haftstrafe von zehneinhalb Jahren; der Nebenklagevertreter gar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe: „Ich sehe keinen Grund von ,lebenslänglich’ abzuweichen.“

Strafmildernde Umstände konnte das Gericht derweil nicht ausmachen. Schöffen und Richter Klaus-Peter Teipel sahen es als erwiesen an, dass der 35-jährige Serbe mit zwei Komplizen brutal gegen das Rentner-Ehepaar in der Thüringenstraße vorging. In der Urteilsbegründung stellte die Kammer nochmals die entscheidenenden Mordmerkmale heraus: „Der Täter ist äußerst grausam vorgegangen, hat seine Opfer übel zugerichtet und zeigt zudem Gefühlskälte.“ Gleichzeitig habe er seine Opfer in einer entwürdigenden Situation hinterlassen. Nur mit einem Nachhemd bekleidet, an Händen und Füßen mit Kabelbindern gefesselt sowie Klebeband um den Kopf gewickelt, sei der Tod der beiden Mendener billigend in Kauf genommen worden. „Die Kammer hat ebenso Verdunklungsabsicht angenommen“, erklärt Gerichtssprecher Johannes Kamp dazu.

Abschließende Worte

Die Absicht sei gewesen, diese und weitere Verbrechen zu verschleiern. Bis zuletzt hatte der 35-jährige Belgrader die Tat in Menden bestritten. „Ich habe das nicht getan, ich weiß nicht, wer es gewesen ist“, sagte er mit seinen abschließenden Worten. Einen Wohnungseinbruch im bayrischen Fürth hingegen hatte der Angeklagte unterdessen eingeräumt.

Lebenslänglich bedeutet in diesem Fall „zunächst Haft bis zum Lebensende“, erklärt Kamp. Allerdings bestehe nach 15 Jahren die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung zur Bewährung zu stellen. „Das wird im Einzelfall aber geprüft“, sagt Gerichtssprecher Johannes Kamp.