Menden/Arnsberg. . Erstmals äußert sich der 35-jährige Angeklagte im Prozess Thüringenstraße vor dem Landgericht. Gutachterin bestätigt DNA-Spuren des Serben.

Im Prozess um das gefesselt zurückgelassene Senioren-Ehepaar an der Thüringenstraße (WP berichtete) hat der Angeklagte erstmals ausgesagt. Der Serbe leugnete jegliche Beteiligung an der Tat. Ein DNA-Gutachten belastete ihn jedoch schwer: Man habe Spuren von ihm am Tatort gefunden. Für seinen Verteidiger ging eine Rückfrage nach hinten los.

Eine biologische Spezialistin verkündete die Ergebnisse eines umfangreichen DNA-Gutachtens vor dem Arnsberger Landgericht: Asservate wie Kabelbinder, mit denen das Mendener Rentnerehepaar gefesselt worden war, und Pyjamas der Opfer, wurden im Labor in München untersucht: „Wir haben beispielsweise Abriebe von den Enden der Kabelbinder gemacht“, erklärte sie die Vorgehensweise.

Insgesamt fand die Biologin 899 Einzelpartikel auf den Beweisstücken: Neben den DNA-Spuren der Opfer auch solche von „1983 Belgrad“ – damit ist der angeklagte Serbe gemeint. Wie wahrscheinlich es ist, dass noch jemand diese DNA-Merkmale habe? „Wir schließen aus, dass auf der Welt noch ein Mensch mit demselben Muster rumläuft“, sagte die Spezialistin. „Aber hätte eine weitere Person nicht die DNA-Merkmale des Angeklagten übertragen können?“, wollte der Rechtsanwalt wissen. Das sei möglich, räumte die Biologin ein.

Auf Bauernhof Hände geschüttelt

Dieselbe DNA-Strategie fuhr sein Mandant bei der ersten Erklärung, die er überhaupt während des Prozesses abgab: „Ich bin niemals im Haus der Geschädigten gewesen“, übersetzte seine Dolmetscherin. Er habe auf einem Bauernhof in der Nähe übernachtet und sei dort mit anderen illegalen Arbeitern aus Osteuropa in Kontakt gekommen, habe Arbeitsmaterialien wie die Kabelbinder angefasst. „So muss meine DNA übertragen worden sein“, schloss der 35-Jährige. Ob er sich an den Namen des Bauernhofes erinnern könne, fragte der Staatsanwalt. Der Verteidiger übernahm die Antwort: „Ich habe es vergessen, wie der Bauernhof heißt. Nachfragen gibt es nicht.“

Mögliches Szenario

Dann aber ging für den Rechtsanwalt sein Nachbohren nach hinten los, als er die Biologin ein weiteres Mal in den Zeugenstand rufen ließ. „Hätte jemand die Kleidung des Angeklagten tragen und so dessen DNA übertragen können?“, wollte er wissen. Die Antwort der Gutachterin: „Ja, dieses Szenario wäre möglich. Aber dann müsste vor allem auch die DNA des Tragenden am Tatort gefunden worden sein. Und es gab keine DNA einer weiteren Person.“

Ob es beim nächsten Verhandlungstag, der für den 21. Februar angesetzt ist, zu den Schlussvorträgen kommen wird, ist noch offen. Der Verteidiger traute den Aussagen der Biologin nicht und beantragte ein weiteres „fachspezifisches Gutachten“ – das erste kostete laut Richter mit knapp 30.000 Euro in etwa so viel wie ein Mittelklassewagen. Der Staatsanwalt wies den Antrag zurück. Ob dem Antrag stattgegeben wird, will der Richter erst am nächsten Prozesstag verkünden.