Attendorn. . Der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat die Fortdauer der Untersuchungshaft für Rüdiger Höffken und Christoph Hoffmann angeordnet. Das bestätigte Ulrike Kaup, Pressesprecherin des OLG. Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt gegen Höffken, Hoffmann und weitere ehemalige Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Insolvenz von RH Alurad wegen des Verdachts des mehrfachen Betruges, des mehrfachen Bankrotts, der Untreue und der Steuerhinterziehung.
Nach Sichtung der Akten gehen die Richter von einem „dringenden Tatverdacht“ aus. Da Höffken wie auch Hoffmann bei einer Verurteilung mit „gravierenden Freiheitsstrafen“ (O-Ton Kaup) rechnen müssen, sehen die Richter einen „deutlichen Fluchtanreiz“. Dieses umso mehr, als Höffken nach einer Verurteilung mit erheblichen Forderungen in Form von Steuernachzahlungen und Schadensersatzforderungen rechnen müsse und somit „vor den Trümmern seines Lebenswerkes“ stehe.
Gericht sieht Verdunkelungsgefahr
Auch die von Rüdiger Höffken gepflegten Kontakte ins Ausland bestärken das Gericht in der Annahme einer Fluchtgefahr. Die von der Verteidigung ins Feld geführt Verwurzelung in der Heimat reiche nicht aus, um die Bedenken des Gerichts zu zerstreuen. Außerdem sieht das Gericht auch eine Verdunkelungsgefahr. Es werde nicht ausgeschlossen, dass Höffken versuchen könnte, Zeugen zu beeinflussen. Die Andauer der Untersuchtungshaft über die sechs Monate hinaus sei gerechtfertigt, da es sich, erklärt Gerichtssprecherin Ulrike Kaup „sowohl juristisch wie tatsächlich um ein sehr umfangreiches Verfahren handelt.“