Grevenbrück. Ein Familienausflug endete tragisch. Wegen fahrlässiger Körperverletzung war ein Ehepaar angeklagt und muss den Spielplatz außer Betrieb nehmen.

Über ein Jahr ist es her, als sich auf einem Spielplatz eines Ausflugslokals im Kreis Olpe ein tragischer Unfall ereignete. Im März 2023 hatten Großeltern ihre drei Enkel zu einem Ausflug begeistert. Gestärkt mit Waffeln besuchten die Enkel unter Aufsicht der Großeltern den benachbarten Spielplatz des Lokales. Auf der rund 40 Meter langen Seilbahn passierte dann das Unglück. Ein damals neunjähriges Mädchen flog nach dem Aufprall des Seilwagens gegen drei als Stopp angebrachte Autoreifen am Ende der Seilbahn durch die Luft, stürzte zu Boden und verletzte sich dabei so schwer, dass es mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen wurde. Vor dem Amtsgericht Lennestadt war nun das Betreiber-Ehepaar des Lokals wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

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Das Mädchen war am Tag des Unfalls mehrmals mit seiner Cousine auf der Seilbahn gefahren. „Wir haben das Lokal auf Empfehlung besucht, auch aufgrund des neuen und schönen Spielplatzes“, erinnert sich der Großvater, der als Zeuge geladen war. Plötzlich habe der Großvater seine Enkelin nur noch durch die Luft fliegen sehen: „Es waren Sekundenbruchteile. Durch den harten Aufprall ist ihr die Luft weggeblieben.“ Der Onkel des Mädchens, der die Familie auf dem Ausflug begleitete und ebenfalls als Zeuge vor Gericht aussagen musste, beschrieb: „Sie war ansprechbar. Wir haben aber überprüft, ob sie ihre Füße noch spüren kann, indem wir ihr die Schuhe ausgezogen haben.“

Rettungshubschrauber fliegt Mädchen in die Klinik

Ein Rettungshubschrauber flog das Mädchen dann in eine Klinik. Mit Frakturen an drei Wirbeln verbrachte die Neunjährige sechs Wochen in verschiedenen Kliniken. Die Eltern des Mädchens, die bei dem Unfall nicht vor Ort waren, stellten Strafantrag, den der Vater vor Gericht in seiner Aussage begründete. „Ich hatte ein gesundes Kind, was wenig später mit einem Heli abtransportiert werden musste. Irgendwann bin ich meiner Tochter Rechenschaft pflichtig, alles getan zu haben, wenn sie bleibende Schäden davon trägt. Für uns ist diese Situation sehr belastend.“

Die Seilbahn habe ich zum Wohl der Kinder gebaut, nicht um etwas falsch zu machen.
Angeklagter

Das angeklagte Ehepaar, selbst Eltern von kleinen Kindern, ließ vor Gericht einräumen, dass der Unfall passiert sei. „Die Seilbahn habe ich zum Wohl der Kinder gebaut, nicht um etwas falsch zu machen“, sagte der Angeklagte vor Gericht und seine Frau ergänzte: „Hätten wir gewusst, dass dieser schlimme Unfall passieren würde, hätten wir die Seilbahn nicht betrieben.“ Als der Spielplatz in Betrieb ging, hatte sich das Ehepaar an ihre Versicherungsagentur gewandt und den Spielplatz mit in die Betriebshaftpflicht aufgenommen, die den Schaden auch regulieren wird. Über ihre Verteidiger Andreas Hanfland und Christoph Brüggemann entschuldigte sich das Ehepaar. „Es tut uns leid. Wir haben unsere Lehre daraus gezogen.“

Die Staatsanwaltschaft warf dem Ehepaar in der Anklageschrift vor, die 38 Meter lange Seilbahn ohne Berücksichtigung der DIN-Vorschriften selbst errichtet zu haben. So sei die Seilbahn an zwei alten Bäumen errichten worden, ohne ausreichende Abdämpfung im Absturzbereich. Ein Sachverständiger für Spielplätze, der den Spielplatz nach dem Unfall begutachtete und die Fahrt auf der Seilbahn nachahmte, kam zu dem Entschluss, dass der Spielplatz, der durch das Ausflugslokal teil-öffentlich betrieben wird, nicht dem geltenden Regelwerk und der Norm entspricht. „Schon der Pendelsitz, der über einen Onlinehändler gekauft wurde, hätte so nicht genutzt werden dürfen, da er kaum Halt bot“, beschrieb der Sachverständige und weiter: „GS-Zeichen an Spielgeräten bedeuten nicht, dass sie für öffentliche Spielplätze zu nutzen sind.“

DIN-Vorschriften bei Spielplatzbau nicht eingehalten

So erklärte der Gutachter, dass, auch wenn die Spielgeräte einen hochwertigen Eindruck machen, zwischen privater und öffentlicher Nutzung differenziert werden muss. Im Bereich der Seilbahn sei der Aufschlag trotz der Autoreifen sehr hart und auch im Bereich der Bodendämpfung seien die DIN-Vorschriften nicht eingehalten. „Derjenige, der den Spielplatz gebaut hat, hat von Spielplatzsicherung keine Ahnung gehabt“, schloss der Gutachter ab.

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Am Ende wurde das Verfahren unter Auflagen vorläufig eingestellt. Richter Edgar Tiggemann: „Der Spielplatz war gut gedacht, aber schlecht gemacht.“ Die Angeklagten verpflichteten sich, den Zutritt zum Spielplatz sofort zu unterbinden und Sorge dafür zu tragen, dass der Spielplatz so lange nicht genutzt wird, bis ein Sachverständiger diesen abgenommen hat. Außerdem müssen beide ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zahlen, welches nicht auf andere mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche anzurechnen ist.