Kreis Olpe. Der Kreis Olpe sowie seine Städte und Gemeinden haben Interesse an einer Kooperation. Es wäre eine Premiere für den Ruhrverband.
Bislang ist der Ruhrverband im Kreis Olpe deshalb eine bekannte Größe, weil er für Betrieb und Unterhaltung des Bigge- und des Listersees zuständig ist. Doch in Zukunft könnte er eine zusätzliche wichtige Rolle spielen: Die Städte und Gemeinden haben großes Interesse daran, die Gewässerunterhaltung und -entwicklung aus ihrer Trägerschaft an die Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Essen abzugeben.
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In der bevorstehenden Sitzung des Umwelt- und Strukturausschusses, der am 25. April tagt, steht ein Bericht über den Sachstand für diesen Plan auf der Tagesordnung. Der Vorlage ist zu entnehmen, dass bereits 2022 im zuständigen Fachausschuss ausführlich über Zuständigkeiten, Präventions- und Abwehrmaßnahmen der unterschiedlichen staatlichen und kommunalen Ebenen zum Hochwasserschutz in NRW berichtet worden sei. Dabei sei auch dargestellt worden, dass sich der Kreis Olpe und die kreisangehörigen Kommunen seit dem Starkregenereignis im Juli 2021 verstärkt mit der Zusammenarbeit zu den Themenfeldern Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung befassen und den Ruhrverband hinzugezogen haben. In einer Besprechung mit den Bürgermeistern und dem Ruhrverband sei ein großes Interesse an einer „kreisweiten kommunenübergreifenden und mehr gewässerbezogenen Betrachtung und gegebenenfalls Aufgabenerledigung durch den Ruhrverband“ geäußert worden.
Kreis ist mit im Boot
Das Landeswassergesetz von Nordrhein-Westfalen regelt, dass die Gemeinden für sogenannte „Gewässer zweiter Ordnung“ (im Kreis Olpe ist dies lediglich der Lenne-Fluss) und „sonstige Gewässer“ (alle anderen Bäche und Flüsse im Kreis) zuständig sind, die Kreise können diese Pflicht im Einvernehmen mit den Gemeinden übernehmen. Seit 1981 ist dies für insgesamt 78,5 Kilometer von Lenne, Elspe, Hundem, Veischede, Ihne und Bigge erfolgt. Insgesamt sind im Kreis Olpe rund 1193 Kilometer Fließstrecke aller Gewässer insgesamt erfasst. Das heißt: Der weit überwiegende Teil der Gewässer wird einerseits von Kreis, andererseits von den Kommunen unterhalten. Der Ruhrverband hat bislang lediglich die Bigge im Bereich der Biggetalsperre und des Ahauser Stausees in seiner Obhut, außerdem seit 2022 in der Gemeinde Finnentrop den Fretterbach, den Glingebach, den Salweybach, die Grüne und die Röhr.
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Damit der Ruhrverband sämtliche Fließgewässer im Kreis in seine Obhut übernehmen kann, sind entsprechende Ratsbeschlüsse der kreisangehörigen Kommunen nötig, dazu eine Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1981 zwischen Kreis und Kommunen, ein Beschluss der Verbandsversammlung des Ruhrverbands und die Genehmigung des Umweltministeriums als Verbandaufsicht.
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Der Ruhrverband, so die Auskunft des Kreises, habe zwischenzeitlich die internen Strukturen geschaffen, um das Thema „Übernahme der Gewässerunterhaltungspflicht“ weiter voranzutreiben. Hierzu habe kürzlich ein Gespräch von Mitarbeitern aller Kommunen und des Kreises mit Vertretern des Ruhrverbandes stattgefunden. Wesentliche Eckpunkte: Es bestehe weiterhin großes Interesse der Kommunen im Kreis Olpe an der Übertragung der Gewässerunterhaltungspflicht auf den Ruhrverband, ebenso dessen Interesse an einer Übernahme. Allerdings sei dies dem Ruhrverband nicht möglich, dies mit vorhandenem Personal zu stemmen und dann sukzessive neue Strukturen aufzubauen, wie es bei bisherigen Übernahmen geschehen sei. „Bei einer möglichen Übernahme durch den Ruhrverband müssen neue Mitarbeiter eingestellt werden. Es muss bereits im Vorfeld geklärt werden, wie die neuen Strukturen aussehen können und wie diese finanziert werden.“ Die Unterstützung durch die Kommunen sei in einer Übergangsphase unumgänglich.
Vier bis sechs Arbeitsplätze
Nach Einschätzung des Ruhrverbandes sei nach derzeitiger Kalkulation eine Einstellung von vier bis sechs Kräften erforderlich, die zu 100 Prozent Aufgaben der Gewässerunterhaltung im Kreis Olpe umsetzen. Maßnahmen der Gewässerentwicklung auf Basis der Umsetzungsfahrpläne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) von 2012 kämen in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Kommunen hinzu.
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Allerdings benötige es Zeit, geeignetes Personal in diesem Umfang zu finden. Auch sei die Ausstattung mit entsprechendem Arbeitsgerät für die Gewässerpflege und die Errichtung eines neuen zentralen Standortes für die Gewässerunterhaltung im Kreis Olpe nötig. „Hinsichtlich eines Standortes hat der Ruhrverband bereits eigene Ideen, ist aber auch offen für Vorschläge der Kommunen“, heißt es in der Information. In den bisherigen Gesprächen habe große Einigkeit bestanden, den eingeschlagenen Weg zu einer Übertragung auf den Ruhrverband weiter intensiv zu prüfen. Zunächst sei jetzt die abschließende Willensbildung in den Kommunen erforderlich. Weitere Gespräche mit dem Ruhrverband sind terminiert.
Wie Markus Rüdel, Pressesprecher des Ruhrverbands, auf unsere Anfrage hin mitteilte, habe seine Organisation grundsätzlich Interesse daran, die Gewässerunterhaltung von Städten und Gemeinden zu übernehmen. „Uns geht es dabei um die gesamtheitliche Betrachtung der Gewässer von der Einleitung über die stetige Gewässerunterhaltung zur Verbesserung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses, auch zur Verminderung von Hochwässern, bis hin zur Gewässerrenaturierung. Bei der ganzheitlichen Betrachtung besteht die Möglichkeit, Maßnahmen im und am Gewässer optimal aufeinander abzustimmen.“
Durch mehr als 800 wasserwirtschaftliche Anlagen im Einzugsgebiet habe der Verband auch die notwendigen lokalen Kenntnisse. Das Vorhaben im Kreis Olpe spiele eine besondere Rolle, „da wir damit erstmals in einem zusammenhängenden Teileinzugsgebiet die vorhandenen Optimierungspotentiale betrachten können“. Bislang habe der Ruhrverband diese Aufgaben punktuell von einigen Kommunen, etwa Ennepetal, Finnentrop, Herscheid und Schmallenberg, übernommen. Insbesondere nach dem dramatischen Hochwasserereignis im Juli 2021 sei vielen Kommunen die Bedeutung der Gewässerunterhaltung auch für die Vermeidung bzw. Verminderung von hochwasserbedingten Gefahren und Schäden verstärkt bewusst geworden.