Kreis Olpe. Cannabis-Konsum ist nun erlaubt – doch nicht überall. Heimische Gastronomen wollen mehrheitlich ihr Hausrecht nutzen und das Kiffen untersagen.

Mit dem 1. April hat eine neue Zeitrechnung in Deutschland begonnen: Denn zeitgleich mit den berüchtigten Aprilscherzen zog auch die eingeschränkte Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik ein. Legal erwerben lassen sich „Purple Haze“, „White Widow“ und Co. zwar noch nicht, aber Besitz und Konsum ist nun unter Auflagen möglich. Mit der Folge, dass fast überall dort, wo Tabak geraucht werden darf, nun auch Marihuana konsumiert werden darf.

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Die Betonung liegt auf „fast“, denn beispielsweise in der Sichtweite von Schulen und Kindergärten, in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren und von 7 bis 20 Uhr in Fußgängerzonen dürfen zwar Zigaretten qualmen, nicht aber Joints. Faktisch jedoch führt dies dazu, dass auch Menschen, die bisher keinen Kontakt zu der bislang illegalen Droge hatten, den intensiv-süßlichen Geruch von verbrennendem Cannabis zu riechen bekommen werden. Für die Konsumenten heißt die Freigabe, dass sie nicht länger im Geheimen „kiffen“ müssen: Das Anzünden einer Marihuana-Zigarette auf der Parkbank, beim Spaziergang oder im Biergarten ist aus juristischer Sicht nicht länger tabu. Doch sind Cannabis-Konsumenten nicht überall willkommen. In den heimischen Biergärten und Außengastronomien etwa wird der Joint die Ausnahme bleiben. Das ergab zumindest eine stichprobenartige Umfrage unserer Redaktion.

Wir suchen lieber das Gespräch mit dem einzelnen Cannabis-Konsumenten, als dass wir die Familien verärgern.
Mark Wisseling - „Bootshaus“ Olpe

Mark Wisseling von der Firma RuBen Gastronomie mit Sitz in Siegen ist Betriebsleiter des „Bootshauses“ in Olpe und spricht auch für die Marktplatz-Gaststätten „Klumpen“ und „Goldener Löwe“. Hier steht ein Schild mit einem großen Hanfblatt und dem Hinweis: „Wir gönnen jedem den Genuss, aber bitte nicht in unserem Radius“. Wisseling: „Hier im ,Bootshaus‘ ist es noch deutlicher, aber auch am Marktplatz sind stets viele Familien mit Kindern zu Gast und auch ältere Leute. Die fühlen sich vom Kiffen gestört, und da haben wir beschlossen, dass wir lieber das Gespräch mit dem einzelnen Cannabis-Konsumenten suchen und ihn bitten, den Konsum in unseren Außengastronomien zu unterlassen, als dass wir die Familien verärgern.“ Mit anderen Worten: Wer vor dem „Bootshaus“, dem „Klumpen“ oder dem „Löwen“ einen Joint anzündet, der wird zunächst gebeten, dies zu unterlassen. Wenn er dem nicht folgt, machen die Betreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch und fordern ihn zum Verlassen des Geländes auf. Zu Problemen habe dies bislang nicht geführt, so Wisseling – offensichtlich hat der Hinweis per Tafel bisher ausgereicht.

Ich finde es in der Öffentlichkeit nicht angebracht.
Bernhard Schwermer - Rhein-Weser-Turm

Genauso geht Ekrem „Ecki“ Özkan in Gerlingen vor. Der Betreiber des Restaurants und Hotels „Zum Landmann“ verfügt über einen Biergarten hinter dem Haus, der bei trockener Witterung stets gut besucht ist. Auch er sagt: „Wir werden das Kiffen bei uns auf jeden Fall untersagen. Das stört zu viele Leute, besonders Familien.“ Allerdings sei das Problem bislang noch nicht akut geworden. Kopfschütteln gibt es von Bernhard Schwermer, Betreiber des Rhein-Weser-Turms bei Kirchhundem, der unter anderem eine große Sonnenterrasse betreibt: „Haben wir nicht ganz andere Probleme? Unsere Wirtschaft ist am Abnippeln und wir legalisieren Cannabis, damit die Konsumenten diesen Zustand am Ende auch noch schön finden.“ Für ihn ist und bleibt Cannabis eine Einstiegsdroge und er wird den Gebrauch von Cannabis in seiner Lokalität nicht dulden: „Ich finde es in der Öffentlichkeit nicht angebracht und sollten wir Gäste beim Konsumieren sehen, bitten wir sie zu zahlen und zu gehen. Schließlich bewirten wir hier viele Familien mit kleinen Kindern.“

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Dieselben Argumente nennt auch Mentore Berisha, Betreiber des Benediktiner Wirtshauses in Attendorn mit dem großen Biergarten an der Niedersten Straße: „Bei uns wird kein Cannabis konsumiert, das werden wir verbieten.“ Björn Schmitt-Degenhardt gehört der Landgasthof Schmitt-Degenhardt in Serkenrode, auch hier können die Besucher bei gutem Wetter ein kühles Getränk im Biergarten genießen. Er sagt: „Ich glaube nicht, dass das bei uns ein großes Thema wird. Ich kenne den Großteil unserer Kunden, da ist niemand dabei, dem ich zutraue, in unserem Biergarten den Joint anzuzünden.“ Für Andreas Cordes vom „Ambiente am Markt“ in Altenhundem hat sich das Thema Cannabis-Konsum in seinem Biergarten direkt auf dem Altenhundemer Marktplatz eigentlich erübrigt, denn gleich nebenan betreibt die AWO eine Großtagespflegestelle für U3-Kinder. „In diesem Umkreis ist es ohnehin untersagt, zu kiffen. Wir, und da spreche ich auch für meinen Sohn, der das ‚Needles & Pins‘ betreibt, lehnen es in und um unsere Lokalitäten strikt ab.“

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Anders sieht es Thomas Rasche, Wirt des Gasthofs „Zu den Dreikönigen“ in Hünsborn. Zwar ist die Frage auch hier noch nicht akut geworden, aber für ihn ist klar: „Wer hier rauchen will, der kann rauchen, egal, was. Ich bin ohnehin ein Gegner des Rauchens, aber im Biergarten ist es den Leuten selbst überlassen. Wir haben soviel Platz hinter dem Haus, wenn es da jemanden stört, kann er sich eine Ecke weiter weg setzen. Wenn sich da einer einen Joint anzünden will, werde ich ihm das nicht verbieten.“