Olpe. Drogen-Legalisierung naht: Dr. Gerd Franke aus Olpe betont Unterschiede zu medizinischem Cannabis – das weiterhin verschrieben werden kann.

„Cannabis ist nicht gleich Cannabis“: Dr. Gerd Franke, Apotheker aus Drolshagen mit zwei Apotheken in Olpe, warnt angesichts der bevorstehenden Legalisierung der pflanzlichen Droge vor einem Missverständnis. Es sei dringend zu beachten, dass im entsprechenden Gesetz sehr deutlich und ausdrücklich stets von „Genuss-Cannabis“ die Rede sei und der Gesetzgeber ganz klar die Abgrenzung hin zum medizinischen Cannabis unterstreiche. Franke: „Es steht ganz klar im Gesetz, dass es bei allen Neuerungen stets nur um ,Cannabis für nichtmedizinische Zwecke‘ geht.“

Dr. Gerd Franke warnt vor einer Aufweichung zwischen Medizinal- und Genuss-Cannabis (Archivbild).
Dr. Gerd Franke warnt vor einer Aufweichung zwischen Medizinal- und Genuss-Cannabis (Archivbild). © Olpe | Josef Schmidt

Schon seit 2017, so der promovierte Pharmazeut, sei Cannabis in Deutschland ein verordnungsfähiges Medikament, „und daran ändert sich durch das neue Gesetz überhaupt nichts“. Wie bisher, könne die Droge auch weiterhin von Ärzten verschrieben und von den Patientinnen und Patienten dann in Apotheken bestellt werden. „Dabei ist es ganz wichtig, dass es sich hier um streng klassifiziertes Cannabis handelt, das in Deutschland unter strengen Auflagen produziert oder nur aus ganz wenigen Ländern eingeführt werden darf“, so Dr. Franke. „Ich halte es für sehr gefährlich, wenn da jetzt eine Durchmischung betrieben wird. Es muss jedem klar sein: Das, was künftig freigegeben und zum Beispiel in Clubs abgegeben wird, ist Cannabis für den Genuss. Ich will das gar nicht kritisieren oder einordnen, darum geht es mir nicht. Aber wenn Menschen glauben, sie könnten damit irgendwelche Schmerzen bekämpfen oder Krankheiten heilen, dann wird es gefährlich.“ Denn weiterhin gelte: „Wer Schmerzen hat oder psychische Probleme, der gehört in die Hände eines Arztes, und der verordnet dann gegebenenfalls das Cannabis aus der Apotheke.“

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Für Selbsttherapien oder ähnliches sei das freigegebene Rauschmittel nicht geeignet und berge große Gefahren. „Das ist für den Genuss bestimmt, für den Rausch, aber nicht für irgendwelche Zwecke der Selbsttherapie. Das sind zwei Welten.“ Er macht darauf aufmerksam, dass es eine Änderung auch für Patientinnen und Patienten gibt, die Medizinal-Cannabis erhalten: Ab der Freigabe fällt die Droge aus der Marihuanapflanze nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz. Verschreibung und Ausgabe werden dadurch vereinfacht. Franke: „Aber es bleibt ganz klar ein verschreibungspflichtiges Medikament, dessen Dosierung der Arzt regelt.“ Er verweist auf eine entsprechende Homepage des Bundesgesundheitsministeriums, auf der zahlreiche Fragen zu den Neuerungen beantwortet werden: https://kurzelinks.de/pul7.