Lennestadt. Wegen eines Formfehlers soll die Stadt einen gekündigten Dienstleister teuer entschädigen. Das will die Kommune nicht akzeptieren.
Lennestadt kämpft… Wegen eines Formfehlers soll die Stadt einem von ihr beauftragten Reinigungsunternehmen rund 127.000 Euro nachzahlen. Dieses Urteil des Landgerichts Siegen von Anfang Februar wird die Stadt anfechten. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am Mittwochabend, in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht in Hamm zu ziehen.
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Seit letztem Jahr lässt die Stadt Lennestadt alle Gebäude in ihrem Besitz wieder durch eigene, angestellte Reinigungskräfte säubern. Zuvor waren nicht ortsansässige Fremdfirmen damit beauftragt worden. Schon bald nach der Umstellung hatte sich die Zahl der Beschwerden stark reduziert. Dennoch kann die Stadt die unrühmliche Episode der Fremdreinigung durch beauftragte Dienstleister noch nicht vollständig zu den Akten legen, sondern muss sehen, wie sie aus einer juristischen Auseinandersetzung mit einem früheren Dienstleister möglichst „sauber“ herauskommt.
Immer wieder gab es in der Vergangenheit großen Ärger mit den beauftragten Reinigungsfirmen, was 2021 in einem Fall zu einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung durch die Stadt führte. Wegen dieser Kündigung zog das Unternehmen vor das Landgericht in Siegen und bekam in erster Instanz auch Recht. Die Stadt hätte das Unternehmen zunächst abmahnen müssen, so die Richter. Dies war offensichtlich nicht geschehen, dadurch sei die außerordentliche Kündigung praktisch unwirksam gewesen, urteilte das Landgericht vor einigen Wochen.
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Mit der Folge, dass die Stadt Lennestadt knapp 127.000 Euro an das Unternehmen nachzahlen soll. Das ist in etwa ein Viertel der Gesamtsumme, die der Reinigungsfirma durch den gekündigten Reinigungsvertrag, der erst Ende 2022 ausgelaufen wäre, entgangen ist. Am Mittwochabend beschäftigte sich der Stadtrat mit dem Fall – und kam nach Informationen unserer Zeitung zu einer einstimmigen Einschätzung: So nicht! „Wir sind der Auffassung, dass die 25 Prozent der Gesamtsumme dem Unternehmen nicht zustehen. Auch die Begründung des Landgerichts sehen wir als rechtlich nicht tragend an, die Entscheidungsgründe sind nicht nachvollziehbar“, so Lennestadts Beigeordneter Karsten Schürheck auf Anfrage dieser Zeitung. „Wir sind der Auffassung, das Gericht hat falsch entschieden“, das werde auch durch andere Rechtsprechungen gedeckt.
So wird es nun zu einer weiteren Verhandlung am Oberlandesgericht in Hamm kommen. Wann der Prozess angesetzt wird, ist noch unklar. Die Stadt geht davon aus, dass dies bis zu einem Jahr dauern könnte.