Kreis Olpe. Ein 25-jähriger Mann musste sich wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung vor Gericht verantworten. Am Ende wurde der Mann freigesprochen.
Wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung seiner früheren Lebensgefährtin musste sich am Dienstag ein 25-Jähriger verantworten. Nach viereinhalb stündiger Verhandlung, der Großteil davon in nicht öffentlicher Sitzung, sprach das Schöffengericht Olpe unter dem Vorsitz von Richter Matthias Witte den 2015 nach Deutschland geflüchteten Angeklagten frei.
Die Aussagen der als Zeugin geladenen 28-jährigen Frau – schon hier wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen – reichten Witte und den beiden Schöffen nicht für eine Verurteilung aus. Dabei machte es sich das Gericht nicht leicht und bat die Frau gleich dreimal in den Zeugenstand. Am Ende stand Aussage gegen Aussage. Nach dem Motto „in dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) verließ der Beschuldigte den Sitzungssaal als freier Mann. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Somit ist das Urteil gegen den 25-Jährigen, der im Kreis Siegen-Wittgenstein von Bürgergeld lebt und nach eigenen Angaben eine Ausbildungsstelle sucht, rechtskräftig. Die Aussagen der Zeugen reichten dem Gericht nicht, „die Tatvorwürfe zu stützen“.
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Der gut Deutsch sprechende Angeklagte, dem trotzdem ein Dolmetscher an die Seite gestellt wurde, beteuerte von Anfang an seine Unschuld. „Nach drei Jahren soll ich die Frau vergewaltigt haben? Wer soll das glauben? Es war immer freiwillig und ganz normal“, betonte der 25-Jährige. Das sah in der Anklageschrift noch ganz anders aus. In der gemeinsamen Wohnung im Kreis Olpe soll der Beschuldigte seine damalige Lebensgefährtin am 18. Mai 2022 beleidigt, bespuckt und vergewaltigt haben. Fünf Wochen später, am 28. Juni 2022, soll er dort die Frau mit dem Rücken auf den Boden gedrückt und am Hals gewürgt haben. „Ich habe sie nicht am Hals gewürgt. Ich war sauer und habe sie geschubst. Wir hatten ein bisschen Stress“, erinnerte sich der Angeklagte.
Am 30. Juni 2022 erschien die vermeintlich Geschädigte bei der Polizei, mit Unterlagen aus dem Krankenhaus. „Sie wollte eigentlich keine Anzeige wegen Vergewaltigung erstatten, eher einen Rat einholen“, berichtete eine Polizeibeamtin im Zeugenstand. Ein DNA-Gutachten des Landeskriminalamtes (LKA) stellte Spermaspuren des Angeklagten fest. Aber der blieb dabei, dass der Sex zwischen ihnen „immer freiwillig“ stattgefunden habe. „Ich habe nicht versucht, sie zu vergewaltigen. Sie macht das ganze Drama für Geld. Sie wollte von mir Geld haben“, sagte der 25-Jährige in Richtung seiner ehemaligen Lebensgefährtin und warf die Summe von 30.000 Euro in den Raum. Warum es dabei genau ging, blieb – wenn überhaupt – das Geheimnis der weitgehend nicht öffentlich geführten Verhandlung.
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Auch die Zeugenaussage der Mutter der 28-Jährigen, hier wurde ebenfalls die Öffentlichkeit und damit die Presse ausgeschlossen, brachte keine Klarheit. Das i-Tüpfelchen unter diesem Prozess weitgehend hinter verschlossenen Türen wäre eine nicht öffentliche Urteilsbegründung gewesen. Aber darauf verzichtete Richter Matthias Witte nach reiflicher Überlegung. Mit Rücksicht auf die ausgiebige, nicht öffentliche Vernehmung des vermeintlichen Opfers ersparte sich Witte aber Details.
Das Ergebnis der Zeugenaussagen reiche nicht mit Sicherheit für eine Verurteilung des Angeklagten aus. Zwar habe am 28. Mai 2022 offensichtlich Geschlechtsverkehr in der Wohnung stattgefunden. Aber man könne dem heute 25-Jährigen nicht nachweisen, dass der Sex nicht einvernehmlich erfolgt sei. Deshalb gab es für das Schöffengericht nur ein mögliches Urteil: Freispruch nach dem Motto „in dubio pro reo“. Mit einem anderen Urteilsspruch hatte auch Rechtsanwalt Björn Alexander Lange nicht gerechnet, der für seinen Mandanten auf Freispruch plädiert hatte.