Finnentrop/Olpe. Ein 37-Jähriger aus Finnentrop war wegen sexuellen Missbrauches an Kindern angeklagt. Die Vorwürfe waren heftig. Dann fällt das Urteil.

Sichtlich zufrieden und mit einem Lächeln im Gesicht verließ der 37-jährige Mann aus Finnentrop das Gebäude des Amtsgerichts Olpe. Noch vor wenigen Minuten saß er dort wegen des sexuellen Missbrauchs eines jungen Mädchens auf der Anklagebank. Nach dreistündiger – überwiegend nichtöffentlicher – Verhandlung wurde das Verfahren vor dem Schöffengericht unter der Leitung von Richter Matthias Witte eingestellt: mit Zustimmung des Staatsanwalts, des Angeklagten und seines Rechtsanwalts Carsten Marx aus Gießen.

Dabei wog der Vorwurf schwer, den Staatsanwalt Markus Bender zu Beginn der Hauptverhandlung vorgetragen hatte. So soll der Angeklagte zwischen 2010 und 2013 in Finnentrop dreimal ein damals fünf bzw. acht Jahre altes Mädchen in seiner Wohnung und im Elternhaus des Kindes sexuell missbraucht haben. In der Anklageschrift war von mehreren sexuellen Handlungen und Berührungen im Intimbereich die Rede. Zudem soll der junge Mann dem Mädchen pornografische Bilder gezeigt und dabei gesagt haben: „So was kannst du später auch mal.“

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Erst nach einigen Jahren hatte sich das Mädchen seiner Mutter zumindest teilweise anvertraut und bei der Polizei Anzeige erstattet. „Viel hat sie mir nicht erzählt, damit ich nicht traurig bin“, sagte die 54-Jährige aus Finnentrop aus. „Niemals hätte ich gedacht, dass er so etwas mit meiner Tochter macht“, schüttelte sie mit dem Kopf, ohne „die Person“ neben ihr auf der Anklagebank anzusehen. Der Angeklagte sei der Sohn einer Freundin, um die sie sich nach dem Tod deren Mannes gekümmert und oft besucht habe. Sie habe sich nichts dabei gedacht, dass ihre Tochter mit auf sein Zimmer gegangen sei, um gemeinsam Filme zu gucken.

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Mitbekommen von den massiven Vorwürfen der Anklage habe sie damals nichts, beteuerte die Frau. Als der Mann nach Jahren der inzwischen erwachsene Tochter nach deren Aussage immer wieder begegnet sei, habe diese Angst bekommen. „Diese Person war für meine Tochter ein Albtraum“, betonte die Mutter. „Mama, ich habe Angst. Er ist wieder da“, habe sie zu ihr gesagt.

Diese Person war für meine Tochter ein Albtraum
Mutter - der Kinder

Im Gegensatz zu ihrer Mutter wurde die Tochter zuvor auch auf eigenen Wunsch mit Unterbrechung rund eine Stunde in nichtöffentlicher Verhandlung befragt. Anschließend zog sich das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Witte erneut zu einem sogenannten „Rechtsgespräch“ mit den Prozessbeteiligten hinter verschlossene Türen zurück, um über die mögliche Fortsetzung der Verhandlung bzw. eine Einstellung des Verfahrens zu beraten.

Das Ergebnis war nach drei Stunden die Einstellung des Verfahrens, mit Zustimmung des Staatsanwalts, des Angeklagten und dessen Rechtsanwalts. Offensichtlich reichte die Aussage der jungen Frau nicht aus, um den Anklagepunkt des sexuellen Missbrauchs in Finnentrop zwischen 2010 und 2013 in drei Fällen aufrechtzuerhalten.