Altenhundem/Siegen. Vor dem Landgericht hat ein kurioser Prozess begonnen. Ein 42-Jähriger ist wegen versuchten schweren Raubes in Altenhundem angeklagt.

Es ist ein kurioser Fall. Um einen versuchten schweren Raub geht es in einem Prozess im Landgericht Siegen. Kein Witz: Das Objekt der Begierde war eine Kiste Bier. Dabei soll ein 42-Jähriger sogar eine Waffe eingesetzt haben, um in den Besitz des Gerstensaftes zu gelangen. Seit Donnerstag ist er vor der 1. Großen Strafkammer angeklagt.

Es geht um eine Tat am 6. Oktober 2022. Per WhatsApp forderte der 42-Jährige einen ehemaligen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus auf, seine restlichen Sachen aus dem gemeinsamen Keller zu holen. Zudem solle er ihm eine Kiste Bier und eine Flasche Wodka mitbringen. Der Ex-Nachbar erschien dann auch gegen Mittag mit seinem Sohn – und der Kiste Bier – beim Angeklagten in Altenhundem. Während der Vater im Keller war, gab es Zoff zwischen dem Angeklagten und dem Sohn, weil dieser ihm die Bierkiste nicht überlassen wollte. „Der Angeklagte versuchte, ihm die Kiste zu entreißen. Dann zog er eine Waffe und zielte auf den Oberkörper des Sohnes“, so Staatsanwalt Moritz Faßbender in der Anklage. Sohn und Vater gelang es schließlich, dem Angeklagten die Pistole aus der Hand zu schlagen. Mit der Kiste Bier fuhren sie davon.

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Der Angeklagte ging dann zur Polizei in Altenhundem und behauptete, ausgeraubt worden zu sein. Er sei zu Boden gerissen und gewürgt worden. Der Sohn habe seine Pistole entwendet. Gegen Vater und Sohn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes eingeleitet, das sich aber als heiße Luft entpuppte. Stattdessen ist der 42-Jährige jetzt auch wegen falscher Verdächtigung angeklagt.

Vor Gericht blieb der 42-Jährige aber dabei, dass Vater und Sohn ihn attackiert hätten: „Es war so, wie ich es angezeigt habe.“ Als der Vater noch im Haus wohnte, habe es ständig Reibereien gegeben: „Es gab keinen Frieden mit ihm. Die ganze Zeit gab es Probleme. Ich war so sauer auf den. Der hat mich auch einmal in Attendorn bedroht.“ In der WhatsApp habe er dann geschrieben: „Komm hier her, hol deinen Scheiß ab und bring mir ne Kiste Bier.“ Er habe einen Schlussstrich ziehen wollen.

Vater und Sohn hätten dann mit der Kiste Bier vor der Tür gestanden: „Der Vater hat mich gepackt, rausgezogen und gewürgt. Der Sohn ging in den Keller und meine Wohnung und kam mit der Pistole wieder heraus.“ Am Boden liegend hatte der Angeklagte aber trotzdem noch einen Blick auf die Bierkiste. „Ich habe die Kiste gepackt und zu ihm gesagt: Die lässt du aber hier.“

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Die Luftdruckpistole habe er im Keller gehabt, berichtete der 42-Jährige: „Wir haben damit auf Zielscheiben geschossen und ein Bierchen getrunken. Das war ein Hobby. Ich bin mit der Waffe aber nie draußen gewesen.“ Eine Blutprobe nach dem Vorfall am 6. Oktober 2022 ergab bei dem Angeklagten einen Wert von 1,8 Promille. „Das ist nicht ganz wenig“, meinte die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach. Die Frage, ob er Ausfallerscheinungen gehabt habe, verneinte der 42-Jährige.

Nach der Tat teilte der Angeklagte dem damaligen Chef des Vaters mit, dass dieser auf der Firma Sachen entwendet habe. „Er hat mich angerufen, dass ein Mitarbeiter von mir ihn überfallen und gefesselt hat. Er sagte auch, dass er bei uns Diesel abgezapft und Stelzlager gestohlen hat. Ich habe Anzeige erstattet und ihm fristlos gekündigt“, so der Firmenchef. Der Angeklagte habe den Überfall dramatisch geschildert: „Er hat sogar noch von Schusswaffengebrauch geredet.“

Fortsetzung am 31. Januar

Vater und Sohn waren am Donnerstag als Zeugen geladen, erschienen aber nicht. Das Gericht forschte nach und dann verkündete Richterin Dreisbach: „Es hat sich herausgestellt, dass wir beide Zeugen unter der falschen Adresse geladen haben. Wir haben einen Wachtmeister geschickt mit der Ladung für den 31. Januar.“ Dann wird der Prozess fortgesetzt.

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