Lennestadt. Ein 28-jähriger Drogenabhängiger brach in ein Haus und eine Gaststätte in Altenhundem ein. An die Straftaten kann er sich nicht mehr erinnern.

Im Herbst vergangenen Jahres war der junge Mann aus Kirchhundem völlig von der Rolle. Er war berauscht von Methadon und Kokain und kann sich nach eigener Aussage gar nicht mehr erinnern, was er alles gemacht hat. „Die Methadon-Abhängigkeit erklärt die sinnfreien Taten“, brachte es Richter Edgar Tiggemann auf den Punkt. Vier Anklagen verlas Staatsanwältin Maria Siebel im Saal des Amtsgerichtes Lennestadt.

Zunächst brach der 28-Jährige am 4. Oktober 2022 in ein Mehrfamilienhaus in Altenhundem ein. Er versuchte, eine Kellertür aufzubrechen, um in den Wohnbereich zu gelangen. Beute machte er nicht, aber er richtete 2340 Euro Sachschaden an. Eine Hausbewohnerin hatte Geräusche gehört und die Polizei verständigt, die den Mann hinter der Kühltruhe festnahm.

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Zu den anderen drei Taten kam es am 20. November 2022. Zunächst schlug der 28-Jährige in der Gaststätte Ilot in Altenhundem ein Fenster ein. Er durchwühlte Schränke und Schubladen. Auch hier wurde er von Zeugen bemerkt, die die Polizei verständigten. Der Sachschaden betrug 300 Euro. Am gleichen Tag fuhr er mit seinem Auto in berauschtem Zustand zur Waschanlage in Altenhundem. Er hatte Kokain und Methadon konsumiert. „Er war fahruntüchtig. Er hatte erhebliche Ausfallerscheinungen“, sagte Staatsanwältin Siebel. In der Waschanlage hebelte er mit einer Axt drei Münzautomaten auf. Beute: 50,11 Euro.

„Die Anklagevorwürfe werden eingeräumt. Es ergab eine erkennbare Drogenabhängigkeit bei den Taten“, teilte Verteidiger Lutz Mollenkott für seinen Mandanten mit, der dann auch selbst Stellung bezog. „Ich war damals ohne festen Wohnsitz, habe eineinhalb Jahre auf der Straße gelebt. Ich habe auch härtere Drogen genommen. Ich brauchte Geld, so ist das zustande gekommen. An viele Sachen kann ich mich nur schleierhaft erinnern“, sagte der Angeklagte. Es sei eine schwierige Zeit gewesen, in der er vom Methadon abhängig gewesen sei. Doch der Drogenkonsum ist jetzt Schnee von gestern.

Ich habe mich gestellt, weil ich nicht mehr konnte. Ich war körperlich ganz unten.“
Angeklagter

Der 28-Jährige stellte sich bei der Polizei, um eine Ersatzfreiheitsstrafe (er hatte eine Geldstrafe nicht bezahlt) zu verbüßen: „Ich habe mich gestellt, weil ich nicht mehr konnte. Ich war körperlich ganz unten. 40 Tage habe ich in der Haft verbracht. Ich habe einen sehr kalten Entzug in der JVA gemacht, ohne Therapie.“ Und weiter: „Ich bin jetzt wieder gesund. Ich habe einen festen Wohnsitz, bin drogenfrei und möchte auf jeden Fall wieder arbeiten.“

Das Geständnis sei strafmildernd zu berücksichtigen, meinte Staatsanwältin Siebel: „Er war in einer schwierigen Lebenssituation und hat sich selbst bei der Polizei gestellt.“ Gegen den Angeklagten sprächen seine drei Vorstrafen, der erhebliche Sachschaden und das Gefährdungspotenzial seiner Fahrt mit Drogen am Steuer. Die Staatsanwältin forderte sieben Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und 120 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das Plädoyer von Verteidiger Mollenkott war kurz: „Ich schließe mich der Staatsanwaltschaft an.“

Im Urteil folgte Richter Tiggemann der Staatsanwältin: „Es ist ganz erheblicher Sachschaden entstanden, fernab jeglichen Sinns und Verstandes. Das entspricht aber der Situation, in der er war. Er war methadonabhängig.“ Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden: „Die äußeren Umstände stimmen. Sie versuchen, die Kurve zu bekommen. Das haben Sie selbst in der Hand.“

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