Olpe/Siegen. Bespuckt, beleidigt, bedroht: Ein Olper wird seit Jahren straffällig. Viele haben Angst. Das Landgericht Siegen steht vor einer Entscheidung.
Viele Zeugen hatten im Rahmen der Verhandlung ausgesagt, dass sie sich vor dem Angeklagten aus Olpe fürchteten. Dass sie die Straßenseite wechselten, wenn sie den 52-Jährigen sähen. Darauf ging auch Staatsanwalt Jan Lipka in seinem Abschlussplädoyer ein. „Die Zeugen beschrieben die Begegnung mit dem Angeklagten als unangenehm und belastend“, so Lipka. Und dennoch: Eine Gefahr für die Allgemeinheit sehe er nach dem Gutachten von Psychiater Dr. Thomas Schlömer nicht. Eine „rote Linie“ in Form von körperlicher Gewalt sei nie überschritten worden.
Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung
Der Angeklagte muss sich seit dem 4. Juli vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Siegen verantworten. In dem Verfahren werden ihm 14 Anklagepunkte mit über 30 Delikten zur Last gelegt – darunter Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung. Ursprünglich war geplant, dass das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Elfriede Dreisbach am Dienstag – nach insgesamt acht Verhandlungstagen – ein Urteil fällt. Doch die Vorladung zahlreicher Zeugen verzögerte den Ablauf. Am Dienstag konnte die Beweisaufnahme schließlich geschlossen werden und die Staatsanwaltschaft ihr Abschlussplädoyer vortragen. Verteidiger Andreas Trode wird sein Plädoyer beim nächsten Verhandlungstermin halten.
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Für Staatsanwalt Lipka stand fest, dass sich der Angeklagte des Hausfriedensbruchs, der gemeinschädlichen Sachbeschädigung in zwei Fällen, der Bedrohung sowie der Beleidigung schuldig gemacht hatte. Bei dem Großteil der Delikte sei jedoch eine Schuldunfähigkeit gegeben, weil sie sogenannte Affekt-Taten seien. In der vorangegangen Verhandlung hatte der Gutachter Dr. Schlömer ausgeführt, dass der Angeklagte unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung leide. Charakteristisch für diese Störung sei eine Missachtung sozialer Normen, eine geringe Frustrationstoleranz und eine Affektlabilität. Es komme zu Übersprunghandlungen, die durch einen Trigger ausgelöst werden. Die Steuerungsfähigkeit sei demnach erheblich gemindert. Die Ausführungen des Gutachters empfand die Staatsanwaltschaft als „plausibel und nachvollziehbar“.
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Gleichzeitig sei aufgrund der dissozialen Persönlichkeitsstörung nicht automatisch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik vorgesehen, so Staatsanwalt Lipka. Zumal – wie Gutachter Dr. Schlömer ausgesagt hatte – der Angeklagte über ein „Rest Steuerungsfähigkeit“ verfüge. Bei keinem seiner Delikte sei es zu schweren Verletzungen gekommen.
Für die verbliebenen Anklagepunkte forderte Lipka eine Freiheitsstrafe in Höhe von acht Monaten. Ohne Bewährung. „Ihm kommt zugute, dass er sich umfassend eingelassen hat, sich bei einer Zeugin entschuldigt hat und dass die Taten schon alle drei bis fünf Jahre zurückliegen“, so der Staatsanwalt. Belastend hingegen sei, dass der 52-Jährige mehrfach einschlägig vorbestraft sei und teilweise straffällig wurde, als er unter zweifach laufender Bewährung stand – sowohl nach einem Prozess am Amtsgericht Olpe als auch am Landgericht Siegen. Eine positive Sozialprognose könne nicht gestellt werden; die Staatsanwaltschaft merkte in ihrem Plädoyer an, dass die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung wohl weitere Straftaten nach sich ziehen werde.
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Der nächste Verhandlungstag ist für Mittwoch, 23. August, 12 Uhr terminiert. Dann soll nicht nur das Plädoyer von Andreas Trode erfolgen, sondern auch das letzte Wort des Angeklagten. Voraussichtlich wird im Anschluss daran auch das Urteil fallen.