Kreis Olpe. In NRW ist es verboten, giftige Tiere zu kaufen oder zu halten. Trotzdem gibt es sie im Kreis Olpe – und noch viele andere exotische Arten.
Ob Minischwein, Königspython oder Axolotl: Exotische Tiere in den eigenen vier Wänden zu halten ist in Deutschland weitestgehend erlaubt. Viele der potenziell gefährlichen Tiere fallen unter den besonderen Artenschutz; für sie gelten spezielle Anforderungen an die Halter gemäß der Bundesartenschutzverordnung. Dazu gehört, dass von diesen Tieren keinerlei Gefahr für Unbeteiligte ausgehen darf. Die Tiere müssen also so gehalten werden, dass ein Entweichen ausgeschlossen ist. Welche exotischen Haustiere gibt es im Kreis Olpe?
Fast 800 international geschützte Tiere im Kreis Olpe
Der Kreis Olpe ist als Untere Naturschutzbehörde (UNB) für die Überwachung des Besitzes und Handels mit artgeschützten Tieren zuständig. „Aktuell sind 781 international geschützte Individuen erfasst“, erklärt Stefanie Gerlach, Pressesprecherin des Kreises Olpe. Zu den am häufigsten gehaltenen Arten gehören laut Gerlach mit großem Abstand Landschildkröten (darunter sind sowohl griechische als auch maurische Landschildkröten sowie Breitrand-Landschildkröten zusammengefasst), gefolgt von Graupapageien und anderen artgeschützten Vögeln. Darunter fallen unter anderem Aras, Kakadus, Sittiche, aber auch Raubvogel- und Eulenarten.
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Darüber hinaus gibt es in NRW ein Gifttiergesetz, das seit Januar 2021 in Kraft ist. Bei giftigen Tieren ist nicht der Kreis zuständig, sondern das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, die eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können. Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen.
Die Haltung und Neuanschaffung dieser Tiere ist seit dem 1. Januar 2021 in NRW verboten, bereits bestehende Haltungen konnten jedoch unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen fortgeführt werden. Zwischen dem 1. Januar 2021 und 30. Juni 2021 mussten alle Halterinnen und Halter giftiger Tiere in NRW die Haltung unter Angabe von Art, Anzahl und Haltungsort beim LANUV melden. Zusammen mit dieser Meldung musste mitgeteilt werden, ob die Haltung fortgesetzt werden soll oder ob die Tiere abgegeben werden.
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Nach Ablauf dieser Meldefrist gab es erstmals amtliche Zahlen von Gifttieren in privater Haltung: 213 Personen in NRW hatten eine Haltung von Gifttieren beim LANUV angezeigt. Dabei handelte es sich um insgesamt 4389 Tiere: 747 Giftspinnen, 3331 Giftschlangen und 311 giftige Skorpione. 13 weitere Personen hatten ebenfalls eine Haltung angezeigt, jedoch mitgeteilt, dass sie die Haltung nicht fortführen wollen. Sie hielten 78 giftige Spinnen sowie 122 giftige Skorpione. Diese Tiere wurden von einer Auffangeinrichtung in Rheinland-Pfalz abgeholt und fachgerecht untergebracht. Die aktuellsten Zahlen haben sich landesweit kaum verändert: In 201 privaten Haushalten wurden Gifttiere gemeldet, insgesamt sind es 4319 Tiere. Im Kreis Olpe sind zurzeit zwei Schlangen registriert, die dem Gifttiergesetz unterliegen.
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Im Gegensatz zu Gifttieren sind potenziell gefährliche Tiere nicht meldepflichtig. Häufig handelt es sich hierbei jedoch um artengeschützte Tiere, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) unterliegen. Die Konvention reglementiert vor allem den Export dieser Tiere. Wird ein Verstoß festgestellt, können die Tiere beschlagnahmt werden. Dazu Stefanie Gerlach: „Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Beschlagnahme und anschließende Einziehung eines Tieres gegeben sind. Eingezogene Tiere werden gegebenenfalls an Auffangstationen vermittelt, zum Beispiel an das Artenschutzzentrum des LANUV in Metelen.“