Olpe. Ein 52-Jähriger aus Olpe steht wegen einer ellenlangen Anklageliste vor Gericht. Nun geht es auch noch um den Angriff auf ein junges Mädchen.
Die Zustände in einer Olper Obdachlosenunterkunft und die Bedrohung eines erst 12-jährigen Mädchens standen am Dienstag im Mittelpunkt des Prozesses, in dessen Verlauf sich ein 52-jähriger Mann aus Olpe wegen einer ellenlangen Anklageliste verantworten muss. Angeklagt sind unter anderem Beleidigung, Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung von 2018 bis 2022. Insgesamt werden ihm über 30 Delikte zur Last gelegt. Über 30 Zeugen sind während der acht Verhandlungstage geladen.
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Die Bedrohung und der körperliche Angriff auf das erst 12-jähriges Mädchens ist ein Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft, der aus dem üblichen Rahmen fällt, wie die angeklagten Delikte, aber auch die Vorgeschichte des 52-jährigen Angeklagten ausweisen. Ansonsten sind seine Opfer ausschließlich Erwachsene.
Angst vor dem Angeklagten
Das soll laut Anklage am 2. Dezember in der Olper Innenstadt anders gewesen sein: Die heute 14-jährige Schülerin zeigte sich am Dienstag im Zeugenstand extrem schüchtern und sprach so leise, dass sie kaum zu verstehen war. Schon vor der Verhandlung wich sie aus Angst vor dem Angeklagten einem Blickkontakt aus. Im Zeugenstand musste Richterin Dreisbach pädagogisches Geschick an den Tag legen, um Belastbares zu erfahren. Das Mädchen war mit einer Freundin in der Stadt unterwegs, als der Angeklagte plötzlich vor ihr auftauchte. Was dann genau passierte, konnte ihre Aussage nur umreißen. Eindeutig bestätigen konnte die 14-Jährige, dass der Angeklagte sie an Schultern und Armen berührt habe. An ein Würgen am Hals, wie die Anklage dem 52-Jährigen vorwirft, könne sie sich nicht mehr erinnern.
Auf Nachfrage von Verteidiger Andreas Trode, wer denn ihre Aussage zu Papier gebracht habe, die handschriftlich verfasst wurde, bestätigte sie: „Das ist nicht meine Handschrift.“ Wer den Aussagebogen aber ausgefüllt habe, wisse sie nicht. Wegen Streitigkeiten mit ihrer Mutter lebte und lebt die Schülerin in einer betreuten Wohngruppe. Die Handschriften ihrer Betreuerin und Mitbewohner, so die 14-Jährige, kenne sie. Auch deren Schrift sei das nicht, erklärte sie, nachdem Richterin Dreisbach ihr den ausgefüllten Zeugenbogen vors Gesicht hielt.
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Dass die Begegnung mit dem Angeklagten unangenehme Spätfolgen für sie gehabt habe, versicherte sie glaubhaft: „Das war ein Schock für mich. Ich dachte, er wolle mich mitnehmen. Ich habe zwei Nächte danach schlecht geschlafen, konnte einige Wochen nicht alleine in die Stadt gehen.“
Polizei Dauergast in Obdachlosenunterkunft
Einige Anklagepunkte drehen sich um Vorfälle in der Obdachlosenunterkunft, in der der Angeklagte mit einigen seiner Nachbarn aneinandergeraten sein soll.
Die Aussage eines offensichtlich alkoholisierten jungen Mannes im Zeugenstand sorgte für unterdrücktes Schmunzeln im Saal. Als Richterin Elfriede Dreisbach ihm vorhielt, in der polizeilichen Vernehmung ausgesagt zu haben, vom Angeklagten mit den Worten „Ich stech Dich ab“ bedroht worden zu sein, winkte der im Gerichtssaal nur ab: „Das ist bei uns im Wohnheim normaler Jargon“. Und den Wahrheitsgehalt seiner Aussage bei der Polizei relativierte er mit den Worten: „Besoffen ist man nicht vernehmungsfähig.“ Die Frage der Richterin, ob er auch heute schon Alkohol getrunken habe, beantworte der 32-Jährige mit: „Ja, aber nur ein paar…“ . Die Richterin reagierte verärgert und konfrontierte den Zeugen mit seiner Aussage: „Sie haben gegenüber der Polizei ausgesagt, der Angeklagte habe sie mit einem Messer bedroht und gesagt: ,Ich stech ich Dich ab.“ Eine belastbare Erinnerung an die Geschehnisse vom August 2020, so der 32-Jährige, habe er aber „nicht wirklich“. Vielmehr habe er mit dem Angeklagten ein grundsätzlich „gutes Nachbarschaftsverhältnis“. Der habe nur ab und zu „durchgeknallte Phasen“. Freimütig räumte er auf Nachfrage des Gerichts ein, vor der Verhandlung mit dem Angeklagten über den Prozess gesprochen zu haben. Dabei sei es aber nur um terminliche Dinge gegangen.
Belastbarer war demgegenüber die Aussage eines ehemaligen Bewohners der Obdachlosenunterkunft. Der 29-Jährige mit Migrationshintergrund sprach zwar nur gebrochenes Deutsch, konnte die angeklagten Vorfälle aber nachvollziehbar schildern. Im Zeugenstand hob er hervor, er sei heilfroh, mittlerweile andernorts zu wohnen und dem chronisch schwelenden Bedrohungsszenario nicht mehr ausgesetzt zu sein. Hauptanklagepunkt war ein eskalierter Streit mit dem Angeklagten Ende Mai 2020: „Er hat mit einem Messer vor mir gestanden und versucht, mich zu stechen“, so der 29-Jährige. Durch ein Ausweichmanöver sei er dem Stich entgangen, gleichzeitig habe er einen Fuß des Angeklagten weggetreten, so dass der rücklings zu Boden gegangen sei. Da der Angeklagte nur etwa eineinhalb Meter von ihm entfernt gestanden habe, hätte er ihn mit der Klinge in Bauch- oder Brusthöhe treffen können.
Opfer nach Zufallsprinzip
Wie die Olper Polizei den Angeklagten grundsätzlich einstuft, ging aus der Aussage eines 27-jährigen Olper Polizisten hervor, der seine mehrfachen Einsatzerfahrungen wie folgt bilanzierte: „Manchmal ist es dem Zufall überlassen, wer wann sein Opfer wird.“ Was Verteidiger Andreas Trode nicht unkommentiert stehen lassen wollte. Konkretisieren konnte der Polizist sein Fazit spontan aber nicht. Die Bedrohung und der körperliche Angriff auf ein erst 12-jähriges Mädchens ist ein Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft, der aus dem üblichen Rahmen fällt, wie die angeklagten Delikte, aber auch die Vorgeschichte des 52-jährigen Angeklagten ausweisen. Ansonsten sind seine Opfer ausschließlich Erwachsene.
Das soll laut Anklage am 2. Dezember in der Olper Innenstadt anders gewesen sein: Die heute 14-jährige Schülerin zeigte sich am Dienstag im Zeugenstand extrem schüchtern und sprach so leise, dass sie kaum zu verstehen war. Schon vor der Verhandlung wich sie aus Angst vor dem Angeklagten einem Blickkontakt aus. Im Zeugenstand musste Richterin Dreisbach pädagogisches Geschick an den Tag legen, um Belastbares zu erfahren. Das Mädchen war mit einer Freundin in der Stadt unterwegs, als der Angeklagte plötzlich vor ihr auftauchte. Was dann genau passierte, konnte ihre Aussage nur umreißen. Eindeutig bestätigen konnte die 14-Jährige, dass der Angeklagte sie an Schultern und Armen berührt habe. An ein Würgen am Hals, wie die Anklage dem 52-Jährigen vorwirft, könne sie sich nicht mehr erinnern.
Auf Nachfrage von Verteidiger Andreas Trode, wer denn ihre Aussage zu Papier gebracht habe, die handschriftlich verfasst wurde, bestätigte sie: „Das ist nicht meine Handschrift.“ Wer den Aussagebogen aber ausgefüllt habe, wisse sie nicht. Wegen Streitigkeiten mit ihrer Mutter lebte und lebt die Schülerin in einer betreuten Wohngruppe. Die Handschriften ihrer Betreuerin und Mitbewohner, so die 14-Jährige, kenne sie. Auch deren Schrift sei das nicht, erklärte sie, nachdem Richterin Dreisbach ihr den ausgefüllten Zeugenbogen vors Gesicht hielt.
Dass die Begegnung mit dem Angeklagten unangenehme Spätfolgen für sie gehabt habe, versicherte sie glaubhaft: „Das war ein Schock für mich. Ich dachte, er wolle mich mitnehmen. Ich habe zwei Nächte danach schlecht geschlafen, konnte einige Wochen nicht alleine in die Stadt gehen.“