Finnentrop. Die Gemeinde wird auch dieses Jahr wieder den Kauf von PV-Anlagen fördern. Es gibt aber Änderungen zur Vorgehensweise im vergangenen Jahr.

Gute Nachrichten für alle Finnentroper Hauseigentümer, die sich mit der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage auseinandersetzen: Die Gemeinde wird auch 2023 wieder Zuschüsse gewähren. Größter Unterschied zum vergangenen Jahr: Um deutlich mehr Eigentümer in den Genuss einer Finanzspritze kommen zu lassen, wird die Gemeinde nicht mehr einmalig 1000 Euro für eine PV-Anlage inklusive Batteriespeicher auszahlen, sondern „nur“ noch 500 Euro.

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Zudem wird die Verwaltung ihr Auswahlverfahren ändern: Nicht mehr diejenigen, die zuerst einen Antrag stellen, werden automatisch gefördert (Windhundverfahren), sondern die Verwaltung wird am Ende per Losverfahren entscheiden, sollten die im Haushalt bereitgestellten 50.000 Euro ausgeschöpft sein. Denn genau diese Erfahrung machte die Gemeinde im vergangenen Jahr, binnen weniger Stunden waren so viele Anträge eingegangen, dass das Förderprogramm schnell überzeichnet war.

Förderstart am 2. Mai

Die Politik reagierte im Sommer vergangenen Jahres auf diesen regelrechten Run in der Form, dass sie den Fördertopf per Ratsbeschluss auf 100.000 Euro ausweitete, sodass alle Interessenten gefördert wurden. „Seitdem erhalten wir wöchentliche Nachfragen, ob wir dieses Förderprogramm dieses Jahr wieder an den Start bringen“, erklärte Oliver Scheermann, Amtsleiter Bauen und Wohnen, am Donnerstagabend im Bauausschuss.

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Die eindeutige Antwort des Ausschusses: Das Programm wieder erneut aufgesetzt, sofern der Gemeinderat Grünes Licht gibt, was jedoch eine Formalie ist. Die genauen Förderbedingungen sind im Förderprogramm „Photovoltaik für Finnentrop 2023“ geregelt. Dort ist unter anderem vorgesehen, dass Anträge nur im Zeitraum vom 2. Mai (Start des Förderprogramms) bis zum 30. Juni eingereicht werden können. Geregelt wird in diesen Richtlinien aber auch, welche Nachweise Antragssteller erbringen müssen, in welchen Fällen eine Förderung ausgeschlossen ist und auf welchem Wege der Förderantrag eingereicht werden muss.