Olpe/Wenden. Unternehmer Bernd Hesse, Chef von SIBO, benötigt dringend Betriebsfläche. Er will das Thyssen-Krupp-Gelände kaufen, die Stadt Olpe aber auch..

Bernd Hesse, Besitzer und Geschäftsführer des Verpackungsunternehmens SIBO aus Wenden, geht in die Offensive: „Ich will die Industriebrache Thyssen-Krupp in Lütringhausen unbedingt kaufen und erhöhe mein Angebot gegenüber dem Konzern auf 2 Millionen Euro. Wenn ich auch dort nicht zum Zuge komme, eröffne ich einen Standort in Bayern. Ich gehe dann dorthin, wo man uns haben will“, wettert der 74-jährige Wendener auch gegen die Kommunalpolitik in Wenden und Olpe.

Zur Erinnerung: Hesse hatte bereits großes Interesse an dem ehemaligen Thyssen-Krupp-Gelände signalisiert und Thyssen-Krupp 1,5 Millionen Euro geboten. Haken an der Sache: Auch die Stadt Olpe will die Fläche und hat ein Vorkaufsrecht geltend gemacht.

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Um kurzfristig zusätzliche Gewerbefläche nutzen zu können, wäre er sogar bereit, die Fläche in Lütringhausen übergangsweise zu mieten, sagt Hesse: „Da wir laufend steigende Umsätze haben und unter Zeitdruck stehen, wären wir bereit, 50.000 Euro Kaltmiete pro Jahr für die Fläche inklusive der alten Hallen zu zahlen. Darüber hinaus würden wir sogar die Grundsteuer übernehmen und die Böden sanieren.“ Leider habe Thyssen-Krupp bereits signalisiert, an einer Vermietung kein Interesse zu haben. Es gehe dem Konzern ausschließlich um einen Verkauf.

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Grundwasserproblematik

Eine umweltgerechte, möglicherweise umfangreiche und kostenintensive Sanierung ist offenbar notwendig, wie Hesse nach einem Schriftwechsel mit dem zuständigen Thyssen-Krupp-Manager erfahren hat. Thyssen-Krupp, so Hesse, habe ihm zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Boden laut ersten Untersuchungsergebnissen kontaminiert sein könne, inklusive einer damit verbundenen Grundwasserproblematik. Was Hesse keineswegs abschreckt: „Ich habe in meiner Unternehmerlaufbahn schon eine Handvoll altlastenverdächtige Objekte gekauft und saniert.“ Das Grundwasser habe er zum Beispiel mit Hilfe von Kohlefiltern gereinigt, das biete er auch für die Thyssen-Krupp-Fläche an. Thyssen-Krupp habe er ferner zugesagt, das Thema mit „anerkannten Fachleuten“ anzugehen.

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Dabei gehe er jedenfalls sorgfältiger mit der Thematik um als so manche Kommune oder Verwaltung: „Die Behörden nehmen es nicht immer so genau damit, Vorschriften einzuhalten, wenn es deren Interessen bei der schnellen Umsetzung von Bauprojekten dient.“

Unter Zeitdruck stehe er auch, da er millionenschwere Aufträge von Motorenwerken und der Autoersatzteil-Industrie habe: „Unsere Fähigkeit, Verpackung passgerecht zu entwickeln, zu produzieren, sie einzulagern und auf Anfrage sofort zu liefern, wird in der Industrie geschätzt.“ Extrem gestiegene Preise in der Kartonagen-Produktion kämen hinzu.

Feldner verweist auf BauGB

Die Technische Beigeordnete der Stadt Olpe, Judith Feldner, erklärte auf Anfrage zum Thema, die Stadt stütze sich in Sachen ,Vorkaufsrecht’ auf ein rechtssicheres Fundament: „Die Grundlage des Besonderen Vorkaufsrechtes ist der Paragraf 25, Absatz 1, Satz 2 des Baugesetzbuches.“ Dort steht unter anderem: ...Die Gemeinde kann in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht.“ Die Stadt könne das Grundstück dann zum aktuellen Verkehrswert erwerben.

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Bleibt die Frage, wie hoch dieser Verkehrswert ist, wenn ein konkretes Kaufangebot von 2 Millionen Euro vorliegt. Denn im Gesetz steht im Paragraf 194 BauGB: „Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der (...) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (...) zu erzielen wäre.“ Hesse jedenfalls will sich nicht geschlagen geben: „Ich werde mich in Kürze mit dem Thyssen-Krupp-Vorstand in Verbindung setzen.“ Für ihn ist sicher: Auch die Stadt dürfe seine 2 Millionen Euro nicht unterschreiten. Vorkaufsrecht hin, Vorkaufsrecht her.