Kreis Olpe. Kunden von Bigge Energie und EON sind verunsichert. Wie funktioniert der Dezember-Abschlag Soforthilfe? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der heimische Versorger Bigge Energie verschickt aktuell Schreiben, in denen über die Preisanpassung für Strom und Gas informiert wird. Für einige Kunden ist die Nachricht schockierend: So wird sich der Preis für den Stromtarif „Bigge maxi“ ab Januar 2023 nahezu verdoppeln. Im Rahmen der Energiekrise möchte die Bundesregierung in Form eines Dezember-Abschlags Soforthilfe leisten. Wir haben mit den zwei größten heimischen Energieversorgern – Bigge Energie und EON – gesprochen und die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

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Wer erhält die staatliche Einmalzahlung?

Prinzipiell sollen alle privaten Haushalte entlastet werden, die Gas- oder Fernwärme-Kunden sind. Auch große Unternehmen und die Industrie sollen profitieren, wenn sie den Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas bzw. Wärme nicht überschreiten. Außerdem sollen soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen die Soforthilfe unabhängig von ihrem Verbrauch erhalten. Krankenhäuser bekommen die Einmalzahlung nicht.

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Wie hoch wird die Einmalzahlung im Dezember sein? Und wann wird sie ausbezahlt?

Das ist abhängig von dem jeweiligen Lieferanten und dem Tarif. Prinzipiell berechnet sich der Entlastungsbetrag aus der Jahresverbrauchsmenge, die der Versorger im September 2022 für das laufende Jahr prognostiziert hat und sich im Regelfall an den Jahresverbrauch von 2021 orientiert. Diese angenommene Jahresverbrauchsmenge wird durch zwölf geteilt, um den Monatsverbrauch zu ermitteln, und mit dem Arbeitspreis multipliziert, der für die Lieferung zum 1. Dezember 2022 vereinbart ist. Bigge Energie hat diese Vorgehensweise exemplarisch durchgerechnet: Bei einem angenommenen Gasverbrauch von 24.000 Kilowattstunden pro Jahr, würden 2000 Kilowattstunden berücksichtigt, diese mit dem beispielhaften Arbeitspreis aus dem Tarif „Bigge Basis“ multipliziert (15,58 Cent pro Kilowattstunde) und mit dem monatlichen Grundpreis (in diesem Fall 9,63 Euro) addiert. Am Ende bekäme der Kunde einen Entlastungsbetrag in Höhe von 321,23 Euro. Auch EON verspricht seinen Kunden eine schnelle Lösung: „Wir haben bereits die vergangenen Wochen mit Hochdruck die Vorbereitungen getroffen, damit unsere Erdgaskundinnen und -kunden im Dezember von der Soforthilfe vollumfänglich und unbürokratisch profitieren können“, so ein Unternehmenssprecher.

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Was gilt für Fernwärme-Kunden?

Im Bereich Wärme erfolgt die Entlastung für den Dezember durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst. Dazu wird ein Aufschlag von 20 Prozent gewährt. Bigge Energie rechnet vor: Bei einem angenommenen Abschlag von 150 Euro pro Monat und elf zu leistenden Abschlagszahlungen in diesem Jahr, belaufen sich die Jahreskosten auf insgesamt 1650 Euro. Der monatliche Fernwärme-Abschlag beträgt – gerechnet auf 12 Monate – 137,50 Euro. Mit dem 20-prozentigen Aufschlag kann der Beispiel-Fernwärme-Kunde mit einem Entlastungsbetrag in Höhe von 165 Euro rechnen.

Was müssen Verbraucher jetzt tun?

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz müssen Verbraucher, die ihrem Gaslieferanten eine Einzugsermächtigung erteilt haben, nichts weiter tun. Dann ist der Lieferant in der Pflicht. Wenn Verbraucher z. B. einen Dauerauftrag erteilt haben, dann kann ein Dauerauftrag nur durch den Verbraucher selbst angepasst werden. Dann müsste dieser für Dezember geändert werden. Anderenfalls wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresabrechnung verrechnet. Bei Wärmelieferungen müssen die Versorger bis 31. Dezember 2022 die Zahlung der Verbraucher finanziell kompensieren. Dabei steht es ihnen frei, ob sie auf die für Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden verzichten oder eine Zahlung an den Kunden leistet. Private Erdgaskunden der Bigge Energie sollen die Soforthilfe noch im Dezember 2022 bekommen. Dafür erhalten sie eine vorläufige Entlastung, die mit dem berechneten Entlastungsanspruch in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnet wird.

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Welche Regelungen gelten für Mieter?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen. Mieter, die in den vergangenen neun Monaten bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, und Mieter, die in den vergangenen neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten.

Wie groß ist die Verunsicherung bei den Verbrauchern?

Aktuell gebe es viel Klärungsbedarf, meint Frank Annen, Leiter des Kundenservice bei Bigge Energie. Das liege aber vor allem daran, dass zuletzt die Preisanpassungsschreiben verschickt worden seien. „Seit Samstag habe ich 150 E-Mails bekommen und am Montag knapp 70 Anrufe entgegengenommen“, so Annen. Das Arbeitsaufkommen sei momentan sehr hoch. Und werde mit dem Dezember-Abschlag wohl nicht weniger: „Die Kunden werden wahrscheinlich hinterfragen, warum der Abschlag nicht gleich hoch ist wie die bisherigen Abschläge in diesem Jahr“, vermutet Annen. Auch EON merkt, dass Kunden vermehrt Rückfragen stellen. „Seit Beginn der Energiekrise verzeichnen wir eine starke Zunahme des Anfragevolumens auf allen Kanälen. Die Serviceberatung ist im vergangenen Jahr weiter komplexer geworden, da Kundinnen und Kunden detaillierte energiewirtschaftliche Zusammenhänge erläutert werden müssen. Wir haben daher nicht zuletzt unsere Service-Kapazitäten weiter aufgestockt, eine Energiespar-Kampagne gestartet und erweitern kontinuierlich unser Online-Informationsangebot“, so ein EON-Sprecher.