Attendorn. Lange hat es Fehler zurückgewiesen – nun räumt das Jugendamt im Kreis Olpe erstmals Fehler im Fall des versteckten Mädchens in Attendorn ein.
Im Fall des jahrelang isolierten und eingesperrten Mädchens in Attendorn hat das Kreisjugendamt Olpe nun erstmals Defizite eingeräumt – nachdem es gegenüber der Redaktion dieser Zeitung in den vergangenen Tagen Vorwürfe in diese Richtung zurückgewiesen hatte. Die bereits 2003 erarbeiteten fachlichen Verfahrensstandards zum Kinderschutz seien „nicht in Gänze eingehalten worden“, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht von NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne).
Verstecktes Mädchen in Attendorn: Kreisjugendamt will Strukturen überprüfen
Das Jugendamt beabsichtige, seine organisatorischen Strukturen zu überprüfen und sich dabei vom Landesjugendamt beraten zu lassen. Es werde daran gearbeitet, die internen Verfahrensstandards zu verbessern. So soll jeder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung künftig dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.
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Fachbereichsleiter Michael Färber erläuterte auf dpa-Anfrage, es seien vor allem Dokumentationsdefizite festgestellt worden. „Das ist nicht sauber dokumentiert worden“, sagte er. So sei bei jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung ein Meldebogen anzulegen.
Kreisjugendamt Olpe: Sechs zusätzliche Stellen geplant
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen das Jugendamt des Kreises Olpe sei abzuwarten, heißt es im Bericht der Landesregierung weiter. Für die Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW sei der Stellenplan des Kreises Olpe 2022 um sechs zusätzliche Stellen erweitert worden. Die Besetzung der Stellen im Bezirkssozialdienst sei zum 1. Januar 2023 geplant.
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Fast sein gesamtes Leben lang, beinahe sieben Jahre, soll das Mädchen von seiner Mutter und seinen Großeltern in deren Haus festgehalten worden sein. Vor zwei Jahren und vor einem Jahr waren dann beim Jugendamt im Kreis Olpe zwei anonyme Hinweise eingegangen. Am 23. September dieses Jahres wurde die Achtjährige befreit.
Verstecktes Mädchen in Attendorn: Verfahren gegen Mutter und Großeltern
Gegen die Mutter des Kindes und die Großeltern ermittelt die Staatsanwaltschaft in Siegen wegen Freiheitsberaubung und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Sie geht davon aus, dass sie dem Mädchen fast sieben Jahre lang nicht ermöglicht hatten, „am Leben teilzunehmen“ - nicht an Kita, Schule oder am Spiel mit anderen Kindern.
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Die Ermittlungen erstrecken sich laut Staatsanwaltschaft aber auch auf das Jugendamt. Landrat Theo Melcher hatte bereits angekündigt, „verfahrensbezogene Vorgänge im eigenen Haus“ würden geprüft.