Finnentrop/Schöndelt. Die SL Windenergie aus Gladbeck hat den Bau dreier Windräder bei Schöndelt beantragt. Doch der Kreis Olpe wird sein Einvernehmen nicht geben.

Der Kreis Olpe in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde wird den Antrag der SL Windenergie aus Gladbeck zum Bau von drei Windrädern bei Schöndelt im Frettertal ablehnen. Das bestätigte Kreissprecherin Stefanie Gerlach auf Anfrage. Die Erklärung aus dem Kreishaus: Zwei der drei geplanten Anlagen der Gladbecker Firma würden den in der Landesbauordnung NRW festgelegten Mindestabstand von 1000 Metern zu sogenannten „im Zusammenhang bebauten Ortsteilen“ nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches unterschreiten. Eine entsprechende Gesetzänderung hatte es in diesem Jahr in der Landesbauordnung gegeben. „Deshalb ist der Gesamtantrag abzulehnen“, so Gerlach. Die drei beantragten Windräder, deren Standorte östlich von Ramscheid und nördlich von Schöndelt liegen, sind jeweils 229 Meter hoch, vom Typ Enercon und besitzen eine Leistungsstärke von 4200 Kilowatt.

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„Das ist total bedauerlich und unserer Meinung nach auch komplett unberechtigt“, kann Milan Nitzschke, Geschäftsführer von SL Windenergie, die ablehnende Haltung des Kreises nicht verstehen. Im Gespräch mit dieser Redaktion kündigt er rechtliche Schritte an und erklärt, wieso er der festen Überzeugung ist, vor Gericht die besseren Argumente zu besitzen. In besagter Novelle der Landesbauordnung NRW gebe es eine Bestandsschutzregelung, die besagt, dass Bauanträge, die schon vor der Gesetzesänderung eingegangen seien, und zwar vollständig, nicht unter diese 1000-Meter-Regelung fallen würden. Und genau um einen solchen Fall gehe es hier.

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises

Aus einer öffentlichen Bekanntmachung des Kreises Olpe geht hervor, dass die SL Windenergie die Errichtung und den Betrieb dreier Anlagen im November 2019 gestellt hat, also noch weit vor der Gesetzesänderung. „Wir haben am 19. August 2020 einen Vollständigkeitsbescheid unserer eingereichten Unterlagen bekommen“, erklärt der Geschäftsführer. Weil sein Unternehmen im Interesse eines transparenten Verfahrens freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung anschloss, „die aufwändig war, viel Zeit und viel Geld gekostet hat“, so Nietschke, habe seine Firma die Ergebnisse dieser Untersuchungen erst im Mai dieses Jahres nachgereicht. Und damit nach der Novelle.

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Konsequenz: Besagter Bestandsschutz besteht aus Sicht des Kreises Olpe, so Nitschkes Vorwurf, nicht mehr. „Wir haben aus freien Stücken eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht, und genau das wird uns jetzt zur Last gelegt. Das ist nicht gerecht und komplett widersinnig.“ Der Kreis schaffe sich seine eigene Rechtsauslegung, die Nitschke kein bisschen teile. Sein Unternehmen werde deswegen auch den Klageweg beschreiten. Eine Androhung, die Landrat Theo Melcher keine schlaflosen Nächte bereitet, denn er weiß: „Am Ende wird so oder so geklagt. Entweder von den Antragsstellern oder von den Anwohnern, die betroffen sein könnten.“ Er machte im Gespräch mit dieser Redaktion aber deutlich, dass sich der Kreis an die gesetzlichen Regelungen halte.

Von der Entscheidung des Kreises, den Bauantrag der Gladbecker Firma abzulehnen, hat auch Georg Schmidt, Mitglied der Interessensgemeinschaft Gegenwind Frettertal, schon gehört. „Eine offizielle Stellungnahme liegt uns noch nicht vor, wir erwarten uns aber davon, dass dies Rechtssicherheit für die betroffenen Bürger schafft“, so Schmidt. Die Interessensgemeinschaft setzt sich gegen Windkraft im Frettertal ein und wird sicherlich erfreut die Nachricht aus dem Kreishaus aufnehmen.