Olpe. Angehender Wendener Lehrer teilt geschmacklosen „Witz“ über KZ-Insassen per Whatsapp. Auch über Menschen mit Behinderungen macht er sich lustig.

Wie kurz der Weg hin zu einer Anklage wegen Volksverhetzung ist, das bekam am Dienstag ein 24-Jähriger im Olper Amtsgericht zu spüren. Der junge Mann aus der Gemeinde Wenden stand vor Gericht, weil er in einer Whatsapp-Gruppe zwei Bilder geteilt hatte, Bilder, die nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft und Gericht geeignet sind, eben jenen Vorwurf der Volksverhetzung zu erfüllen.

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Das eine Bild zeigte einen jungen Mann, der augenscheinlich an der Chromosomenanomalie „Trisomie 21“ leidet, früher auch als „Down-Syndrom“ bekannt, und der die „Daumen hoch“-Geste in die Kamera zeigt. Untertitelt war dieses Bild mit dem Satz „Dowmen hoch“. Das zweite sogenannte „Sharepic“ zeigte Menschen in gestreifter Sträflingskleidung, fotografiert durch Stacheldraht hindurch, in äußerst schlechter körperlicher Verfassung, ganz offensichtlich Insassen eines Konzentrationslagers der Nazis. Der Text hierzu: „Jetzt konzentriert euch“. Geteilt hatte der junge Mann die Bilder vor zwei Jahren in einer Whatsapp-Gruppe, der außer ihm selbst noch zwei seiner Cousins angehörten.

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Angeklagter buk kleine Brötchen

Der Angeklagte buk von Beginn an kleine Brötchen. „Ich habe das getan und ich weiß, dass das ein Fehler war“, räumte er unumwunden ein. „Es war dumm von mir in dem Moment, das einfach so weiterzuleiten. Ich habe nicht nachgedacht.“ Insbesondere die Tatsache, dass er Lehramt auf Geschichte studiere und nebenbei in einem Kindergarten arbeite, in dem auch beeinträchtigte Kinder betreut werden, zeige, dass ihm die hinter den Bildern steckende Gesinnung eigentlich komplett fremd sei.

Vorsitzender Richter Richard Sondermann schüttelte fassungslos den Kopf. „Wie kommt jemand dazu, der Geschichte studiert und täglich mit den Dingen befasst, so damit umzugehen? Was treibt Sie da an?“ Der Angeklagte offenbarte, dass es eine reine Gedankenlosigkeit gewesen sei. „Man ist in so vielen Gruppen und leitet schnell mal was weiter, ohne drüber nachzudenken.“ Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sorgte beim Angeklagten für Schweißausbrüche: „Ihnen ist klar, dass Sie für Schulen und Kindergärten ein erweitertes Führungszeugnis brauchen und dass es im Falle einer Verurteilung hier zumindest für einige Jahre vorbei ist mit Arbeit im Kindergarten oder Referendariat?“ Das kleinlaute „Ja“ des Angeklagten war im Gerichtssaal kaum zu hören.

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800 Euro Geldbuße als Auflage

Lediglich die Tatsache, dass der Vorwurf bereits zwei Jahre vergangen ist und der Angeklagte zur Tatzeit gerade erwachsen gewesen sei, bewog Richter Sondermann, eine Einstellung des Verfahrens vorzuschlagen. Als spürbare Auflage muss der junge Mann 800 Euro an die Aktion „Deutschland hilft“ überweisen, wofür ihm vier Monatsraten eingeräumt wurden. Weiterhin muss er die Kosten für seinen Verteidiger tragen. Der Angeklagte stimmte sofort zu. Sondermanns Schlussworte: „Was Sie getan haben, ist Unrecht. Das wissen Sie. Sie haben sich damit strafbar gemacht. Nur die Gesamtumstände machen eine Einstellung unter Auflagen möglich.“ Der Angeklagte gelobte, künftig vorsichtiger mit derartigen Inhalten umzugehen und nie wieder derartige Bilder weiterzuverbreiten.