Lennestadt. Zwei Brüder wegen Betreibens einer Plantage vor Gericht. Sie hatten Pflanzen mit einem Ertrag von 1,9 Kilo Marihuana gezüchtet.

Nur einen Steinwurf vom Wilden Westen entfernt trieben zwei Brüder ihr Unwesen. Oberhalb der Bühne des Elspe-Festivals hatte das Duo eine Outdoor-Plantage mit Cannabis-Pflanzen eingerichtet. Diese hatten sie zuvor in zwei Zelten in ihrer Wohnung angezüchtet. In dem Wald entwickelten sie sich dann zu voller Pracht, wurden bis zu 1,80 Meter groß. Wegen Anbau und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge waren der 27-Jährige und der 22-Jährige am Dienstag vor dem Olper Jugendschöffengericht angeklagt.

Zwischen 1. Juli und 20. Oktober 2020 trieben sie laut Anklage Handel mit Cannabis. Neben 29 Pflanzen im Wald gab es auch noch eine Indoor-Plantage mit fünf Pflanzen in der Wohnung. „Aus beiden Ernten wurden insgesamt mindestens 1,9 Kilo Marihuana erzielt. Das war teils zum Eigenkonsum und teils, um damit Gewinn zu machen“, sagte Staatsanwältin Stöcker in der Anklage.

Angeklagte schweigen

Beide Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Aufgeflogen war das Ganze, weil die Ex-Freundin des jüngeren Bruders bei der Polizei Anzeige erstattet hatte. Sie sei damals kurz mit dem 22-Jährigen zusammen gewesen, berichtete die 20-Jährige: „Es gab Konflikt wegen der Drogensachen, die er mit seinem Bruder gemacht hat. Ich habe auch eine recht lange Drogenvergangenheit. Ich habe gesagt, dass ich das nicht möchte. Ich habe gesagt, dass ich zur Polizei gehe, wenn das nicht aufhört.“

Als sie selber noch konsumiert habe, habe sie mitbekommen, dass man bei beiden Brüdern Drogen kaufen konnte. Der 22-Jährige habe Werbung gemacht, dass sein Bruder das Zeug verkauft: „Er hatte viele Kontakte.“ Er habe sie auch einmal mitgenommen zur Plantage: „Er hat sie mir gezeigt und gesagt: Das ist alles von uns. Da waren eine Menge Hanfpflanzen.“

Bei der Wohnungsdurchsuchung am 20. Oktober 2020 habe der ältere Bruder alle Schuld auf sich genommen, berichteten drei Polizeibeamte als Zeugen. Er sei sehr kooperativ gewesen und hätte sie auch zur Outdoor-Plantage geführt. Im Zimmer des 27-Jährigen seien zwei große Zelte gewesen, Wärmelampen und spezielle Düngemittel. „Da war alles, was man braucht“, sagte ein Polizist.

Jugendstrafrecht

Staatsanwältin Stöcker sprach von „Handeltreiben im großen Stil“. Für den bislang nicht vorbestraften 27-Jährigen forderte sie zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Für den jüngeren Bruder, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, hatte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe die Anwendung von Jugendstrafrecht empfohlen. Die Staatsanwältin plädierte wegen Beihilfe für die einjährige Zuweisung eines Betreuers und 30 Sozialstunden.

Sie habe Zweifel am Tatvorwurf, meinte Ann-Kristin Becker als Verteidigerin des 27-Jährigen: „Das Handeltreiben ist nicht nachgewiesen. Der Anbau hat auch zum Eigenkonsum stattgefunden. Er hat sein Leben geändert. Ich bitte um eine milde Strafe.“ Beim 22-Jährigen sei gar nichts gefunden worden, so Verteidiger Christoph Hilleke: „Es gibt gar nichts, was darauf hindeutet, dass er etwas mit der Sache zu tun hat. Eine Beihilfe sehe ich nicht. Deshalb beantrage ich Freispruch.“

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Während das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin für den 22-Jährigen folgte, verhängte es gegen den älteren Bruder ein Jahr und neun Monate Bewährungsstrafe. Dem 27-Jährigen könne eine positive Prognose gestellt werden, so Richter Richard Sondermann. Er bekommt einen Bewährungshelfer und muss 1500 Euro Geldbuße zahlen.