Olpe/Siegen. 44-jähriger Lennestädter legte Berufung ein. Jetzt hat das Landgericht Siegen ein neues Urteil gesprochen.
Zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung hatte das Schöffengericht Olpe einen 44-Jährigen am 14. Januar 2022 wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter (13) verurteilt. Dagegen hatten sowohl der Angeklagte über seinen Verteidiger, als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Nach zwei Verhandlungstagen gab es am Montag ein neues Urteil vor der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichtes Siegen: Der Mann muss nun drei Jahre hinter Gitter.
Laut Anklage soll es im März bzw. Februar 2021 in Lennestadt zu drei Missbrauchsfällen im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Büro gekommen sein. Der 44-Jährige habe das Mädchen unter den Pyjama gefasst. Zudem soll er gesagt haben, dass sie sich nicht so anstellen solle, so die Anklage. „Es waren doch sehr intensive Übergriffe. Er hat den Schutzbereich der Wohnung ausgenutzt“, hatte Richter Richard Sondermann damals im Olper Gericht das Urteil begründet.
Am ersten Verhandlungstag vor der Kammer des Landgerichtes hatte das 13-jährige Opfer erneut zwei Stunden lang unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen müssen. Sie musste in einem Nebenraum vernommen und per Video zugeschaltet werden, da sie nicht in der Lage war, den angeklagten Stiefvater anzuschauen. Die Taten haben bei dem Mädchen für schlimme Folgen gesorgt.
Zeugin vom Jugendamt
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages wurde zunächst eine Sozialarbeiterin beim Jugendamt des Kreises Olpe als Zeugin gehört. Sie berichtete von einem Besuch des Angeklagten am 28. März dieses Jahres. Dabei sei es um einen begleiteten Umgang des 44-Jährigen mit seinem kleinen Sohn gegangen. Nach entsprechenden Hinweisen aus der Drogenszene habe man einen Drogentest von ihm verlangt, den er aber abgelehnt habe.
„Er sagte, er will das alleinige Sorgerecht. Er sei überzeugt, dass er freigesprochen würde“, sagte die Mitarbeiterin des Kreises. Das Auftreten des Angeklagten sei sehr selbstsicher und arrogant gewesen: „Er sagte, er würde sie nicht als Minderjährige sehen, sie sei eine Schlampe und hätte ihn verführt. Er wäre unschuldig.“ Und: „Er sagte, sie wäre für ihn eine erwachsene Frau. Sie sei nur auf dem Papier 13. Er sehe sich als Opfer, weil er von ihr sexuell verführt worden sei. Er sehe sich sexuell genötigt.“
Sie habe verschiedene Sexualpartner und sei in der Lage, solche Dinge zu machen, habe der Angeklagte über seine Stieftochter gesagt, so sie Sozialarbeiterin: „Sie habe ihn dazu aufgefordert.“ Zur Verabschiedung habe der 44-Jährige gemeint: „Die Gerechtigkeit wird siegen. Ich werde freigesprochen. Ich habe ihm dann gesagt: Meine Gerechtigkeit sieht anders aus.“
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Wegen des Schutzes des missbrauchten Kindes fand der weitere zweite Prozesstag dann fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dies galt für die Plädoyers, das letzte Wort und die Urteilsbegründung. Nur der Urteilsspruch war öffentlich. „Bei der Frage, ob ein besonders schwerer Missbrauch vorliegt, muss die Kammer auf Details eingehen“, erläuterte Richterin Sabine Metz-Horst.
Am Ende des ersten Verhandlungstages hatte Harald Kröning im öffentlichen Teil zur Frage des Gerichtes nach rechtlichen Hinweisen gesagt, dass auch eine Verurteilung in einem Fall wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung in Frage kommt. Das Gericht hatte zudem darauf hingewiesen, dass auch eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in Betracht kommt.
Nach Informationen dieser Redaktion forderte Staatsanwalt Dennis Lotz zwei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe. Verteidiger Klaus Söbke plädierte zwar für das Urteil aus erster Instanz in Olpe von zwei Jahren, allerdings sollten diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Harald Kröning, Nebenklage-Vertreter der Mutter des Opfers, forderte zwei Jahre und zehn Monate wegen eines besonders schweren Falls des sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung.
Wegen Vergewaltigung verurteilt
Verurteilt wurde der Angeklagte zu den drei Jahren Haft wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung in einem Fall. Die anderen beiden Fälle wertete das Gericht als sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen. Hintergrund: Die Taten geschahen, als die Mutter Nachtdienst hatte und der Angeklagte auf das Kind aufpassen sollte.
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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil vor dem Olper Schöffengericht vom 14. Januar 2022 aufgehoben. Die Kammer wies die Berufung des Angeklagten, die auf eine Bewährungsstrafe gezielt hatte, zurück. Gegen das neue Urteil am Siegener Landgericht kann jetzt noch Revision eingelegt werden beim Oberlandesgericht Hamm. Dann geht es aber nur darum, dass geprüft wird, ob Rechtsfehler vorliegen.