Olpe. 28-Jähriger ist im Amtsgericht angeklagt. Er legte Ausweis und digitales Zertifikat bei einer Olper Firma vor. Jetzt steht das Urteil fest.
Die Fälschung eines Impfpasses ist kein Kavaliersdelikt. Diese Erfahrung machte ein 28-Jähriger am Montag im Olper Amtsgericht. Wegen Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten verurteilte ihn Richterin Stephanie Scheepers zu 3600 Euro Geldstrafe. Zudem muss er die Prozesskosten tragen.
Laut Anklage sollte er im Januar dieses Jahres bei einer Firma in Olpe im Rahmen der 3-G-Regel sowohl einen Impfausweis, als auch ein digitales Impfzertifikat vorgelegt haben. Daraus ging hervor, dass er im August vergangenen Jahres im Impfzentrum Köln mit Biontec geimpft worden sei. „Das war eine Totalfälschung. Er war nicht geimpft. Auch den QR-Code hatte er nur aufgrund des gefälschten Impfausweises. Er wollte über seinen Impfstatus täuschen“, so Amtsanwältin Müller-Lück.
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe ein: „Ich kann nur sagen, das war ein kompletter Fehler von mir. Das war total gefälscht. Jetzt bin ich aber vollständig geimpft mit Novavax.“ Anfangs habe er Angst vor einer Impfung gehabt, so der 28-Jährige: „Dann war mein Papa krank und lag mit Covid im Krankenhaus. Dann habe ich mich auch impfen lassen.“
Den gefälschten Impfausweis habe er sich bei einem Mann in Köln besorgt: „Ich habe mir dann in einer Apotheke das digitale Impfzertifikat geholt fürs Handy.“ Als er Ausweis und Zertifikat bei der Firma in Olpe vorgelegt habe, flog der Schwindel auf: „Der Arbeitgeber sagte, dass das so nicht geht. Ich solle eine Selbstanzeige erstatten. Das habe ich auch gemacht.“
Er habe den gefälschten Impfpass und das Zertifikat aber nur beim Arbeitgeber vorgelegt, versicherte der 28-Jährige: „Ich wollte das nur für die Arbeit, sonst nicht. Ich war zwei Jahre nicht weg, nur zu Hause.“
Nicht vorbestraft
Amtsanwältin Müller-Lück wertete das vollumfängliche Geständnis zugunsten des Angeklagten. Außerdem sei er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. „Im Januar dieses Jahres hat er sich in Köln einen gefälschten Impfpass und in einer Apotheke den QR-Code besorgt. Beides hat er vorgezeigt. Der Arbeitgeber hat gemerkt, dass es eine Fälschung war, die Apotheke offenbar nicht“, so Müller-Lück.
Die Amtsanwältin forderte wegen der beiden Taten eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro. Zudem sollten der Impfausweis und das Handy als Tatmittel eingezogen werden. „Ich bitte um die kleinste Strafe“, sagte der Angeklagte im letzten Wort.
Im Urteil folgte Richterin Stephanie Scheepers dem Antrag der Amtsanwältin. „Sie haben das Impfzertifikat zweimal beim Arbeitgeber vorgelegt. Der hat sich gewundert, dass Sie das vorlegen, obwohl Sie Impfgegner sind. Sie wussten, dass Sie nicht gegen Covid geimpft waren“, so die Richterin.
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Eine Geldstrafe im unteren Bereich sei aber noch angemessen, so Stephanie Scheepers: „Er ist komplett geständig und hat genau erklärt, wo er den gefälschten Impfpass gekauft hat.“ Der Angeklagte signalisierte Zustimmung: „Ich nehme das so an.“ Dem folgte auch die Amtsanwältin, so dass das Urteil rechtskräftig ist.