Rönkhausen. Zwei Mädchen kamen am 21. September 2020 ums Leben. Sie waren mit einem Leichtkraftrad auf dem Schulweg nach Altenhundem.
Es gibt einen neuen Termin für den Prozess wegen des schrecklichen Unfalls auf der B 236 bei Rönkhausen, bei dem im September 2020 zwei Schülerinnen ums Leben gekommen waren. Bereits zweimal mussten angesetzte Termine am 25. Januar und 3. Mai wegen der Verhinderung von Verfahrensbeteiligten kurzfristig abgesagt werden. Nun verhandelt der Strafrichter am Dienstag, 9. August, um 10 Uhr am Amtsgericht Lennestadt.
Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen ist der Fahrer eines Ford Pick-Up, der am 21. September 2020 auf die Gegenfahrbahn geraten war und dort das Zweirad der Jugendlichen frontal erfasst hatte. Eine 17-Jährige starb am Unfallort, ihre gleichaltrige Freundin wenige Tage später in einem Krankenhaus. Direkt nach dem Unfall hatte der Mann eine Diabeteserkrankung angegeben.
In Schlangenlinien
Allerdings brachten weder ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes unfallanalytisches Gutachten noch eine medizinische Laboruntersuchung Gewissheit, wie es genau zu dem Unfall gekommen ist. Es gibt jedoch einen Zeugen, der ausgesagt hat, dass der Unfallfahrer in Schlangenlinien gefahren sei. Dies könnte ein Indiz für einen Zuckerschock sein.
Um fahrlässige Tötung geht es im Paragrafen 222 des Strafgesetzbuches. Darin heißt es: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.