Ottfingen/Weringhausen. Nachdem vor zwei Wochen im Finnentroper Dorf Weringhausen die Polizei im Einsatz war, folgte am Dienstag ein ähnlicher Fall in Ottfingen.
In dem kleinen Finnentroper Dorf Weringhausen hat es am Mittwochnachmittag (6. Juli) einen Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei gegeben. Im Rahmen einer großangelegten Razzia wurden insgesamt 25 Objekte in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen durchsucht. Das bestätigte unserer Redaktion Thorsten Kahl, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der für die Ermittlungen zuständigen Staatsanwaltschaft aus Koblenz.
Bei den Beschuldigten handelt es sich laut Angaben des Oberstaatsanwalts um potenzielle Mitglieder einer verbotenen Rocker-Gruppierung aus Bonn, die im Verdacht stehe, „durch eine Neugründung die verbotene Vereinigung fortgeführt zu haben“, so Kahl. In Asbach in Rheinland-Pfalz soll sich das „Clubhaus“ befunden haben, das ebenfalls durchsucht wurde. Einer der Beschuldigten wohnt zudem in dem durchsuchten Haus in der Gemeinde Finnentrop.
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Bei den Durchsuchungen in NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen nahmen die Spezialkräfte der Polizei unter anderem „Rocker-Kutten“ und schriftliche bzw. elektronische Dokumente in Beschlag, die Rückschlüsse auf die Neugründung und Fortführung der Gruppierung ermöglichen. Kahl: „Bei den Durchsuchungen wurden diverse Rocker-Kutten, eine Vielzahl von Mobiltelefonen und elektronischen Datenträgern, sieben Schreckschusswaffen sowie diverse Hieb- und Stichwaffen sichergestellt.“ Eine Beschlagnahme von Immobilien erfolgte nicht. Die Ermittlungen werden aufgrund der erfolgten Sicherstellungen einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Nach unseren Informationen fanden die Einsatzkräfte der Polizei in dem Haus in Weringhausen unter anderem auch Sprengstoff, der in einem nahe gelegenen Wald unschädlich gemacht wurde. Auf einem Video, das unserer Redaktion vorliegt, sieht man eine Reihe schwer bewaffneter Polizisten, die in das Haus in Weringhausen eindringen. Schnell ging dieses Video viral und verschiedene Gerüchte, was genau die Hintergründe des SEK-Einsatzes gewesen sein könnten, gingen in der Gemeinde Finnentrop umher. Im Übrigen war auch die Feuerwehr-Einheit aus dem nahegelegenen Bamenohl am Mittwochabend „im Rahmen der Amtshilfe bei einer polizeilichen Einsatzlage“ vor Ort.
„Hells Angels“ in Ottfingen: „Kutten“ öffentlich gezeigt:
In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz haben am Dienstag unter Leitung der Kriminaldirektion Koblenz polizeiliche Einsatzkräfte aufgrund richterlicher Beschlusslage sechs weitere Objekte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen durchsucht. Eines der Häuser befindet sich in Ottfingen. Bei den Beschuldigten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft Koblenz um Mitglieder des Motorradrockerclubs „Hells Angels“, Charters Siegen, welche im Frühjahr 2022 ihr Clubhaus und somit den Vereinssitz von Siegen ins nahe Westerburg im Westerwaldkreis hinter der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz verlegt hatten.
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Die Beschuldigten hatten trotz des sogenannten „Kuttentrageverbots“, das auch die Kennzeichen umfasst, ihre Vereinsabzeichen öffentlich gezeigt. Im Jahr 2017 war das Vereinsgesetz verschärft worden. Mitgliedern bestimmter Rockerclubs, unter anderem der „Hells Angels“, wurde das Tragen ihrer Vereinszeichen an ihren Westen (“Kutten“) in der Öffentlichkeit untersagt. In der Vergangenheit, so die Staatsanwaltschaft Koblenz, hätten Erkenntnisse aus anderen Ermittlungen gezeigt, dass es bei verschiedenen Rockerclubs auch Mitglieder gebe, die in die Organisierte Kriminalität verstrickt sind.
Erst vor zwei Wochen hatte es einen ganz ähnlichen Einsatz im kleinen Dorf Weringhausen in der Gemeinde Finnentrop gegeben, auch hier federführend: die Staatsanwaltschaft Koblenz. Dabei war es um „Hells Angels“-Mitglieder des Chapters Bonn gegangen, die Umstände: identisch zu denen in Sachen „Hells Angels“ Siegen.
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Auf Anfrage erklärte die Staatsanwaltschaft: „Die Durchsuchungen dienten der Sicherstellung dieser ,Kutten’ sowie weiterer Beweismittel, wie Datenträger, Mobiltelefone, schriftliche Dokumente oder ähnliches, die Rückschlüsse auf die verfahrensgegenständlichen, mutmaßlichen Straftaten erlauben. Die Ermittlungen, namentlich die Auswertung der sichergestellten Datenträger, dauern an und werden einige Zeit in Anspruch nehmen“, so Oberstaatsanwalt Dr. Dietmar Moll von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Koblenz.