Olpe/Drolshagen. Ein Angler stand vor Gericht, weil er einen Schlauchboot-Fahrer mit einem Teppichmesser bedroht haben soll. Er fühlte sich gestört.
Es war eigentlich ein schöner Sommertag vor einem Jahr an der Listertalsperre. Die Menschen genossen Sonne und Wasser. Doch plötzlich war es an jenem 27. Juni 2021 mit der Idylle bei Kalberschnacke vorbei. Es gab einen hitzigen Zoff zwischen zwei Anglern und zwei Jungs mit einem Schlauchboot. Einer der beiden Angler war am Dienstag wegen Bedrohung im Olper Amtsgericht angeklagt. Der 45-Jährige sollte laut Anklage einem 22-Jährigen ein Teppichmesser an den Hals gehalten und mehrmals gesagt haben: „Ich steche dich ab.“ Grund: Er fühlte sich beim Angeln gestört.
Der Mann aus Lüdenscheid, der nach eigenen Angaben seit 20 Jahren an dieser Stelle angelt, stritt die Attacke vehement ab: „Das Messer lag die ganze Zeit auf meiner Sitzkiepe.“ Die Jungs seien mit ihrem Schlauchboot über die Leitplanke geklettert und zum Wasser gegangen: „Ich habe ihnen gesagt, dass da kein Platz ist und das nicht geht.“ Doch die beiden jungen Männer hätten sich nicht daran gestört. Später sei es zu einem Geschubse gekommen.
Zigaretten am Boot ausgedrückt
Er habe die ganze Situation nicht ernst genommen, meinte der Angeklagte. Er sei auch völlig überrascht gewesen, als die Polizei erschien: „Ich habe gesagt: Es ist nichts passiert und ich will keine Anzeige stellen. Ich habe noch gelacht und gesagt: Das sind doch Milchbubis.“
Die beiden Brüder mit ihrem orangenen Schlauchboot schilderten die Situation indes völlig anders. „Der Angeklagte kam schreiend die Böschung hochgelaufen und beschimpfte uns. Er behauptete, dass das hier nur für Angler wäre“, sagte der 22-Jährige. Als sie nach einer Stunde auf dem Wasser mit ihrem Boot ans Ufer zurückgekehrt seien, hätten ihnen die beiden Angler – es war auch noch der Chef (47) des Angeklagten dabei – mit ihren Ruten den Weg versperrt. Sie hätten auch ihre Zigaretten an dem Schlauchboot ausgedrückt. „Dann kam es zur Messerattacke. Er hat mir das an den Hals gehalten und zweimal gesagt: Ich steche dich ab“, berichtete der 22-Jährige.
1200 Euro Geldbuße
Der 19-Jährige bestätigte dies: „Er hat meinen Bruder am Hals mit dem Messer bedroht und geschrien, dass er ihn absticht. Wir waren früher schon öfter da, da hatte es nie Probleme gegeben.“
Das Verfahren gegen den 47-jährigen Angler war im Vorfeld der Verhandlung eingestellt worden. Zur Frage von Richter Richard Sondermann, ob er denn das Messer gesehen habe, meinte er: „Beim Angeln sind immer Messer im Spiel.“ Er habe aber nicht gesehen, dass der andere Angler dem 22-Jährigen das Messer an den Hals gehalten habe: „Wenn ich so etwas gesehen hätte, wäre ich ja auch eingeschritten.“ Er habe das Ganze als erzieherische Maßnahme empfunden, um den beiden Jungs klarzumachen, dass sie ihr Boot an dieser Stelle nicht ins Wasser lassen können: „Es gibt dort doch etliche andere Möglichkeiten.“
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Die Staatsanwältin schlug vor, das Verfahren gegen den bislang nicht vorbestraften 45-Jährigen gegen Zahlung einer Geldbuße von 1200 Euro einzustellen. Nach kurzer Beratung mit seinem Anwalt signalisierte der Angeklagte Zustimmung und betonte: „Aber gemeinnützig“. Diesen Wunsch erfüllte ihm Richter Richard Sondermann. Die 1200 Euro gehen an die Deutsche Hirntumorhilfe in Leipzig. Zahlen muss sie der Angler in sechs Raten. Wenn das Geld eingegangen ist, ist das Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt.