Finnentrop. Der Sportwettenanbieter Tipster steht vor der Eröffnung eines Büros in Finnentrop. Die Gemeinde geht nun denselben Weg wie Olpe und Lennestadt.

Es braucht keine Phantasie, um zu erahnen, dass sich in der Gemeinde Finnentrop zeitnah ein erstes Wettbüro niederlassen wird. Denn der Sportwettenanbieter Tipster hat an der Bundesstraße 236 (Bamenohler Straße) bereits seine Reklame im und über dem Fenster seiner neuen Filiale verewigt. Deswegen machte Kämmerer Josef Baußmann in der vergangenen Gemeinderats-Sitzung auch keinen Hehl daraus, dass seit März eine Gewerbeanmeldung im Rathaus vorliege. Der Anbieter hätte seine Außenwerbung wohl noch nicht angebracht, wäre es sich nicht sicher, auch die notwendige glücksspielrechtliche Erlaubnis der Bezirksregierung Arnsberg zu bekommen. Ergo deutet alles darauf hin, dass Sportwetten im Gemeindegebiet schon bald erlaubt sind.

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Die Verwaltung reagiert nun insofern auf die bevorstehende Filialöffnung, dass sie nach einem einstimmigen Beschluss des Rates eine Wettbürosteuer einführen wird. So, wie es auch schon die Städte Olpe und Lennestadt getan haben. „Mit der Einführung einer Wettbürosteuer wird der Lenkungszweck verfolgt, das Glücksspiel einzudämmen, einer Ansiedlung weiterer Wettbüros entgegenzuwirken und dadurch die Spielsucht zu bekämpfen und zu gewährleisten, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden“, wirbt die Verwaltung für die Einführung besagter Steuer.

Allerdings weiß Kämmerer Josef Baußmann auch: „Durch diese Steuer werden wir unsere Ertragslage nicht wesentlich verbessern. Aber wenn wir schon eine Vergnügungssteuer erheben, ist es nur gerecht, auch eine Wettbürosteuer einzurichten.“ Er geht davon aus, dass niedrig geschätzt die Steuereinnahmen jährlich kaum mehr als 500 Euro betragen werden.

Indirekte Abgabe

Die Steuer in Höhe von drei Prozent wird auf den jeweiligen Wetteinsatz erhoben, es handelt sich daher um eine indirekte Abgabe, die sich reduzierend auf die Gewinne auswirken wird. Die Gemeinde folgt damit einer Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes. „Durch Gewinnreduzierung oder Abwälzung der Steuerschuld auf den Wettenden und der damit verbundenen geringeren Anreize wird eine aktive Suchtprävention betrieben“, schreibt die Verwaltung weiter.

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Eine Wettbürosteuer stelle somit eine Lenkungswirkung im Hinblick auf die Gesundheitssituation der Einwohner sowie auf eine geordnete Gemeindeentwicklung dar. Außerdem wiesen Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein hohes Suchtpotenzial auf bei Wettbüros aus und insbesondere Live-Sportwetten näherten sich dem Gefährdungspotenzial von Geldspielautomaten immer näher an. Die Satzung zur Erhebung der Wettbürosteuer wird nach dem Beschluss des Rates bereits am 1. Juli in Kraft treten.