Finnentrop. Die Spielothek „Zick-Zack“ in Bamenohl würde gerne an die Bundesstraße 236 umziehen. Doch nun droht ihr sogar die komplette Schließung.
Wird die Spielhalle „Zick-Zack“ im Frühjahr nächsten Jahres aus Bamenohl verschwinden? Nach einem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates droht der Spielothek in Sichtweite der Schützenhalle nun die Schließung. Vermutlich im Frühjahr kommenden Jahres müssen die Automaten aus den Räumlichkeiten an der Schützenstraße, in denen sie seit einem Vierteljahrhundert untergebracht sind, verschwinden, weil das Mietverhältnis dann endet.
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Aus Sicht der Betreiber besonders bitter: Eigentlich haben sie schon ein neues Mietobjekt im Visier, nur wenige Meter von ihrem aktuellen Standort entfernt an der Bamenohler Straße 52, also direkt an der Bundesstraße. Doch der Glücksspielstaatsvertrag macht dem gewünschten Umzug einen Strich durch die Rechnung. Denn dieser besagt, dass Spielhallen einen räumlichen Mindestabstand von mindestens 350 Metern zu Schulen, Kindergärten oder anderen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche regelmäßig ein- und ausgehen, einhalten müssen.
Ausnahmeregelung wäre möglich
Genau diese Vorgabe würde „Zick-Zack“ an der Bundesstraße 236 aber nicht einhalten. Der Abstand zur Grundschule würde keine 300 Meter umfassen, und auch der Kindergarten fällt unter besagte 350-Meter-Abstandsregelung. Das Pfarrheim, auch wenn es kein Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, und das Begegnungszentrum würden noch viel näher dran liegen. Zur Wahrheit gehört allerdings, dass auch der jetzige Standort ähnlich große bzw. kleine Abstände zu den genannten Einrichtungen besitzt und die Gemeinde eine Ausnahmeregelung schaffen könnte, was sie allerdings nach dem Beschluss im Rat nicht tun wird.
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Denn es gibt einen Unterschied zwischen den beiden Objekten, den Ludwig Rasche, Erster Beigeordneter der Gemeinde, deutlich macht: „Ein Umzug an der Bamenohler Straße würde zu einer deutlichen Veränderung in der Wahrnehmung und der Wirkung im Ort führen. Wir fürchten, dass dies insgesamt negative Auswirkungen für Bamenohl haben könnte.“ Denn in der Schützenstraße liege die Spielhalle etwas versteckt und sei dadurch nicht so verlockend gerade für jüngeres Klientel. Die Gemeindeverwaltung weist dabei auch auf das im Glücksspielstaatsvertrag formulierte Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht zu verhindern und die Voraussetzung für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung zu schaffen. Dieses Ziel würde man mit Blick auf die Bamenohler Straße jedoch gefährden.
Mindestalter auf 21 Jahre gesetzt
Dabei hatten die Betreiber in einem ausführlichen Brief an Verwaltung und Stadtrat vehement dafür geworben, dem angedachten Umzug nicht im Wege zu stehen. Seit man in Bamenohl sesshaft sei, „haben wir uns zu jedem Zeitpunkt an alle Vorschriften gehalten (...). Wir sind ein auf Spieler- und Jugendschutz zertifiziertes Unternehmen. Das Mindestalter zum Betreten unserer Spielhallen haben wir (...) auf 21 gesetzt.“ Die Mitarbeiter der Spielhalle, die ebenfalls einen Brief geschrieben haben, würden auf den Jugend- und Spielerschutz genau achten.
Schwierige Parkplatz-Lage
Christian Vollmert, Fraktionschef der Freien Wähler, wünscht sich, dass die Verwaltung bei der Suche nach einem alternativen Standort mithelfen möge. „So ad hoc ist uns allerdings kein Leerstand eingefallen, der passen würde“, antwortete Bürgermeister Achim Henkel (CDU). Man habe sich im Rathaus darüber schon Gedanken gemacht.Gegen einen Umzug an die Bamenohler Straße spreche im Übrigen auch die dortige Parkplatzsituation und die unmittelbare Nähe zu verschiedenen Geschäften.
Doch die flehentlichen Worte, verbunden mit der Befürchtung, bei einer Schließung einen Großteil des Personals entlassen zu müssen, sorgten bei Verwaltung und Politik nicht für ein Umdenken. Genauso wenig wie das Argument der Betreiber, dass es durch die Legalisierung von Online-Casinos ohnehin eine große Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Mindestabständen gebe, denn: „Theoretisch kann jeder mit einem Handy und einer schwachen Internetverbindung von überall aus am Glücksspiel teilnehmen.“