Olpe. Die Stadt Olpe möchte eine Wettbürosteuer einführen. Damit soll der immer größer werdenden Beliebtheit der Wettbüros entgegengewirkt werden.

Die Stadt Olpe möchte eine Wettbürosteuer einführen. Das heißt, dass Einrichtungen, die Pferde- und Sportwetten vermitteln oder veranstalten, künftig einen gewissen Betrag an die Kommune zahlen müssen. Und zwar ab Januar 2022. Ziel ist es, der immer größer werdenden Beliebtheit dieser Wettbüros entgegenzuwirken. „Wir sehen das sehr kritisch’“, sagte Bürgermeister Peter Weber in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses. „Daher wollen wir die Attraktivität für diese Betreiber senken. Wir halten das für absolut notwendig und richtig.“

Hohes Suchtpotenzial

Nach Studien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weisen Wettbüros ein hohes Suchtpotential auf, da sie den Kunden das Mitverfolgen des Ereignisses, auf das die Wette abgegeben wird, ermöglichen. Die Spannung beim Mitverfolgen des Ereignisses, die durch die hohe Ereignisfrequenz und das häufige Auftreten von „Fastgewinnen“ erzeugt wird, sowie die sozialen Kontakte, die zur Teilnahme an Wetten anreizen, können nach den Studien bereits vorhandene Wettneigungen verstärken.

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Im Olper Stadtgebiet gibt es aktuell zwei solcher Wettbüros. Eines in der Westfälischen Straße (Rathauspassage) und ein weiteres in der Pannenklöpperstraße. Tendenziell sei aber künftig mit steigenden Ansiedlungen zu rechnen, da sich Sportwetten wachsender Beliebtheit erfreuen – und in der Stadt Olpe aktuell (noch) ein eher geringes Angebot vorzufinden ist. Die Befürchtung seitens der Verwaltung ist, dass die Stadt Olpe für Sportwettenanbieter künftig als lukrativer Standort angesehen werden könnte.

Abstand zur Sportwettensteuer

Deswegen soll nun – wie derzeit schon in mehr als 70 Kommunen in NRW – eine Wettbürosteuer her. Die Verwaltung schlägt vor, drei Prozent vom aufgewendeten Gesamtbetrag pro Monat zu erheben. Damit würde sich die Stadt Olpe – wenn die Wettbürosteuer in der kommenden Ratssitzung tatsächlich beschlossen wird – im gesetzlichen Rahmen befinden. Das Bundesverwaltungsgericht macht in seinem Urteil 2017 deutlich, dass ein ausreichender Abstand zu der vom Bund erhobenen Sportwettensteuer (fünf Prozent) gewahrt werden muss. „Wir begrüßen das außerordentlich“, sagt Carsten Sieg (CDU) und sprach sich dafür aus, künftig eine potenzielle Erhöhung im Rahmen des Möglichen in Betracht zu ziehen. „In der Tat sehen auch wir diese Wettbüros durchaus kritisch an.“

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Auch einige Kommunen im Umkreis erheben bereits eine Wettbürosteuer. ,Siegen, Meschede, Brilon, Bergneustadt, Gummersbach, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden, Iserlohn, Kierspe und Soest – und auch die Stadt Lennestadt. In Lennestadt beträgt der Steuersatz aktuell ebenfalls – wie in Olpe vorgeschlagen – drei Prozent vom Gesamtbetrag pro Monat.