Attendorn. Ein städtisches Förderprogramm zum Erwerb von elektrischen Batteriespeichern, die man für Photovoltaikanlagen benötigt, tritt im Juni in Kraft.

Vor dem Hintergrund der Energiewende entschließen sich immer mehr Kommunen dazu, eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV) und entsprechende Speichermöglichkeiten auf den Weg zu bringen. „In Zeiten des Klimawandels, steigender Strompreise und Energiekrisen ist die Eigenproduktion von erneuerbarer Energie wichtiger denn je“, schreibt auch die Stadt Attendorn in einer Sitzungsvorlage, die sich mit einer neuen, städtischen Richtlinie auseinandersetzt und den politischen Rückwind erfährt. Es geht konkret um die Förderung von stationären elektrischen Batteriespeichern in Verbindung mit nachhaltig erzeugter Energie durch eine PV-Anlage.

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„Um den Anteil des selbst verbrauchten, nachhaltig erzeugten Stroms zu erhöhen, ist die Integration eines Batteriespeichers ein wichtiger Faktor, der in Zukunft zu der Grundausstattung eines Eigenheims gehören sollte“, erklärt die Stadt. Und weil Bürgermeister Christian Pospischil (SPD) noch keine „ausgeprägte Förderlandschaft“ für solche Batteriespeicher ausmacht, sei ein solches städtisches Förderprogramm eine sinnvolle Ergänzung.

zweckgebundenen Nutzungs- und Bindungsdauer

„Wir wollen als Stadt dort ansetzen, wo die Wirtschaftlichkeit für den privaten Besitzer einer PV-Anlage noch nicht gegeben ist“, erklärte der Erste Bürger der Stadt im Rat. Eine entsprechende Richtlinie, gedacht für Privatpersonen im Stadtgebiet, ist nun ausgearbeitet und tritt bereits in wenigen Tagen, am 1. Juni, in Kraft.

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Voraussetzung für eine städtische Förderung ist, dass der Antragssteller Eigentümer einer PV-Anlage sowie eines Batteriespeichers ist. Der Förderwillige verpflichtet sich zu einer zweckgebundenen Nutzungs- und Bindungsdauer von mindestens fünf Jahren. Weitere Voraussetzungen sind unter anderem: Der Antragssteller muss die Kosten aufschlüsseln und einen Kostenvoranschlag vorlegen. Und der Batteriespeicher mit einer Laufzeit von zwei Jahren muss über eine Speicherkapazität von mindestens drei kWh verfügen.

Der Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Er beträgt laut Richtlinie 200 Euro pro Kilowattstunde Bruttospeicherkapazität, maximal aber 1500 Euro des Anschaffungspreises. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus der Stadtkasse besteht nicht. Von einer Förderung ausgenommen sind unter anderem Planungsleistungen und Montage. Die Anträge können bei der Stadt digital oder via Papierform eingereicht werden. Der Zuschuss wird ausgezahlt, wenn der Kauf abgeschlossen ist und der Besitzer von PV-Anlage und Batteriespeicher geforderte Nachweise erbracht hat.