Finnentrop. Ein Autofahrer (35) fährt in Finnentrop angeblich zu schnell und zahlt ein Knöllchen. Doch musste er wirklich blechen? Eine verzwickte Situation.

Bei Rechtsauffassungen von Bürgern und Behörden prallen mitunter Welten aufeinander, wie ein aktueller „Blitzer-Streit“ in Finnentrop zeigt. Ein junger Mann aus der Gemeinde behauptet, er sei unberechtigterweise an der Kopernikusstraße geblitzt worden. „Wir gehen davon aus, dass diese Radarmessung ordnungsgemäß und rechtmäßig war“, entgegnet hingegen die Polizei in Person von Pressesprecher Thorsten Scheen. Wer hat denn nun Recht? Und was ist überhaupt passiert?

Anfang März fuhr der Finnentroper (35) auf der Kopernikusstraße in Richtung B 236. Er kam vom Kreisverkehr zwischen Gesamtschule und „Finto“ und war bergab Richtung Tallage unterwegs. Sein Ziel: Ein Einkauf. Unterhalb der Rettungswache und der Feuerwehr, nur wenige Meter vor einem Schild, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufhebt, blitzt es plötzlich rot. Der junge Mann war offenbar zu schnell unterwegs. Das glaubte er auch und zahlte ein paar Tage später die 50 Euro Verwarngeld, die er nicht mehr zurückbekommen wird.

Tatsächlich fehlt das Schild

Doch irgendetwas stimmte hier nicht, dachte sich der Vater des betroffenen Mannes. Bei verschiedenen Spaziergängen habe sich nämlich herausgestellt, dass etwas ganz Entscheidendes an der Sache fehlte: „Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wird hier nirgends angeordnet“, schreibt uns der verärgerte Vater. Er könne zwar nachvollziehen, dass an dieser Stelle, unmittelbar vor der Rettungswache und der neuen Feuerwehrwache, die Autofahrer vom Gas gehen sollen, doch es gebe eben kein Schild, dass auf eine Temporeduzierung hinweise. Möglicherweise sei dies beim Ausbau der Kopernikusstraße vergessen worden.

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Dass ein solches Schild tatsächlich fehlt, bestätigt auch die Polizei auf Nachfrage. Doch sie sieht sich ebenso im Recht und pocht darauf, dass auf besagtem Streckenabschnitt Tempo 30 gilt – auch ohne Schild: „Nach hiesiger Rechtsauffassung muss die Beschilderung (...) nicht zwangsläufig nach einem Kreisverkehr oder einer Einmündung wiederholt werden“, so Scheen. Er gibt aber auch zu: Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung sollten 30er-Schilder hinter Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, wenn mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen sei – es gebe aber keinen Zwang dazu. Zumal, so die Polizei, der 35-Jährige und auch sein Vater ortskundige Autofahrer seien.

Der verärgerte Vater, der anonym bleiben möchte, hält jedoch dagegen und erklärt, dass bei der Einmündung des Max-Planck-Rings in die Kopernikusstraße, also am Kreisverkehr, sogar eine 30er-Zone explizit aufgehoben werde.

Vorerst keine Messungen

Aktuell wird an der Rettungswache nicht mehr geblitzt. Und das hat auch einen Grund. Trotz der Tatsache, dass sich die Polizei im Recht sieht (das 30er-Schild also kein Muss ist), „wird auch von der Kreispolizeibehörde Olpe eine Optimierung der Beschilderung vor Ort als zielführend angesehen. Mit Abschluss der aktuell vor Ort durchgeführten Baumaßnahmen wird die Verkehrskommission daher eine Entscheidung über die Anbringung von ergänzendenden Schildern (30er-Schild, Ann. der Red.) treffen“, erklärt Scheen.

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Für den betroffenen Autofahrer besonders ärgerlich: Er wird sein Geld nicht zurückbekommen. „Eine kostenpflichtige Verwarnung wird nur dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entweder sofort oder innerhalb einer Woche bezahlt wird. Zahlt der Betroffene das Verwarnungsgeld, wird die Verwarnung wirksam. Das Verfahren ist dann beendet. Eine Rückerstattung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens ist nicht mehr möglich“, weist der Pressesprecher auf die bestehende Rechtslage hin.