Wenden. Wenden zieht einen Schlussstrich unter die jahrelang favorisierten Konzentrationszonen. So geht es jetzt weiter.
Jahrelang war die Marschroute in der Gemeinde Wenden immer, Konzentrationszonen für die Errichtung von Windrädern im Flächennutzungsplan zu schaffen. Grund: Nur in bestimmten zusammenhängenden Bereichen sollte Windkraft entstehen, der Wildwuchs von Anlagen und eine Zerspargelung der Landschaft sollten vermieden werden. Doch dies ist jetzt vom Tisch. Der Bau- und Planungsausschuss beschloss, die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzuheben und auf die weitere Planung zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu verzichten.
„Ich bin jetzt fünf Jahre bei der Gemeinde Wenden. Wir haben über neue Tendenzen informiert, aber mit der eigentlichen Planung sind wir nicht vorangekommen. Immer wieder gab es neue Gesetze, die die Windkraftplanung unmöglich machten“, sagte Markus Hohmann, Fachbereichsleiter Bauen und Stadtentwicklung.
Zwei Bereiche
Zur Vorgeschichte. Ein erstes Windkraftkonzept hatte der Wendener Rat im Jahr 2013 beschlossen. Dabei wurden Abstände von 1000 Meter zum Siedlungsbereich und 750 Meter zum Außenbereich festgelegt. Zwei Bereiche wurden als Windkraftpotenzialflächen identifiziert: im nordwestlichen Bereich oberhalb Hillmicke/Huppen (etwa 82,5 Hektar) und im nordöstlichen Bereich oberhalb Schönau Altenwenden-Scheiderwald (etwa 75 Hektar).
Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hatte sich die Gemeinde entschieden, für die weitere Windkraftplanung einen Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen, der selbständig betrieben werden sollte, um das eigentliche FNP-Verfahren nicht zu verzögern. Es zeichnete sich jedoch schon ab, dass die Windkraftplanung durch immer neue gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung kaum mehr rechtssicher und zeitlich angemessen aufzustellen war. Die Folge war, dass Wenden die Windkraftplanung zunächst auf Eis legte und die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen abwartete.
Diese gab es dann Mitte 2021 mit der Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch. Darin wurde ein pauschaler Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten und zu Gebieten in Außenbereichssatzungen festgeschrieben. „Es wird keinen Sinn mehr darin gesehen, dieses aufwändige Verfahren weiterzuverfolgen, wenn ohnehin gesichert ist, dass Windenergieanlage in jedem Fall den Mindestabstand von 1000 Meter zu Wohngebäuden einhalten müssen“, so die Verwaltung in der Sitzungsvorlage zum Bau- und Planungsausschuss. Und: „Die Gemeinde hält den Abstand von 1000 Metern für ein akzeptables Maß, mit dem man - das zeigen die aktuellen Planungen von EnBW und Gelsenwasser - sowohl der Windkraft genügend Raum lässt als auch den Anwohnerschutz gewährleistet.“
„Die 1000 Meter sind eine Marke, die gesellschaftlich akzeptiert wird. Das wesentliche Kriterium ist aus unserer Sicht erfüllt“, sagte Hohmann. Im Jahr 1999 sei beim Bauern Ochs das letzte Windrad aufgestellt worden, sagte Elmar Holterhof (Grüne): „Seitdem tut sich nichts. Man kommt gar nicht weiter.“ Zur Erklärung: Bislang gibt es insgesamt lediglich zwei Windräder bei Wenden. Artenschutz und Immissionen müssten bei der Errichtung von Windrädern auch weiterhin beachtet werden, so Holterhof: „Wir müssen jetzt wirklich alles daransetzen, dass wir diese Energie in der Gemeinde ausbauen.
Kritik an Stadt Olpe
Der Grünen-Chef kritisierte zudem die Klage der Stadt Olpe gegen das Projekt von EnBW. Hintergrund: Das Unternehmen hatte 2018 einen Antrag auf Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Bereich Altenkleusheim (zwei) und Schönau-Altenwenden-Scheiderwald (drei) gestellt. Der Antragsteller hatte beim Verwaltungsgericht Arnsberg grünes Licht bekommen, die Stadt Olpe dagegen Berufung eingelegt, so dass der Fall jetzt beim Oberverwaltungsgericht Münster ist. „Wir als Gemeinde Wenden sollten die Stadt Olpe auffordern, den Antrag beim OVG rückgängig zu machen. Dieses Projekt ist in der Pipeline. Dann könnten die Betreiber relativ schnell anfangen“, betonte Elmar Holterhof.
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Hierzu müsste zunächst ein schriftlicher Antrag für ein solches Schreiben an den Gemeinderat gestellt werden, so der Ausschuss-Vorsitzenden Matthias Quast (CDU), der die neue Situation auf den Punkt brachte: „Wir als Kommune planen Windkraft nicht mehr. Wir überlassen das denn Investoren. Die müssen sich dann auch um artenschutzrechtliche Dinge kümmern.“ Wo im Gemeindegebiet Windkraft möglich sei, werde sich zeigen, so Markus Hohmann.