Wenden. Windpark ist von ursprünglich zwölf auf fünf Anlagen geschrumpft. So sieht die aktuelle Situation bei der Windkraft in Wenden aus.

Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Rat den Bürgermeister am 3. Februar dieses Jahres beauftragt, eine Informationsvorlage zum Thema Windkraft vorzulegen, in der auch zu Bürgerwindparks Stellung genommen werden soll. Dies geschah in der letzten Ratssitzung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage ergibt sich für die Gemeinde Wenden folgendes: Der Mindestabstand von 1000 Metern zum Siedlungsbereich deckt sich mit dem vom Rat beschlossenen Windkraftkonzept aus dem Jahr 2013.

Außenbereichssatzungen gibt es in Wendenerhütte, Büchen, Schwarzbruch und Trömbach, weil hier noch Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Für die übrigen Außenbereichslagen gilt der Mindestabstand von 1000 Metern nicht, weil der Schutzanspruch geringer ist. Laut Windkraftkonzept der Gemeinde soll der Abstand aber mindestens 750 Meter betragen.

Bislang zwei Windräder

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Bislang gibt es in der Gemeinde nur die beiden Windräder auf dem Höhenrücken bei Wenden. „Bei EnBW im Nordosten läuft ein Klageverfahren. Es gibt nach wie vor die Anfrage von Gelsenwasser im Nordwesten, aber es liegt noch kein Antrag vor“, sagte Markus Hohmann, Fachbereichsleiter Bauen und Stadtentwicklung, auf Anfrage unserer Redaktion. Man habe schon seit längerer Zeit nichts mehr von Gelsenwasser gehört. „Wir geben den Projektierern die 1000 Meter Abstand mit auf den Weg. Sie orientieren sich daran“, so Hohmann.

EnBW (Energie Baden Würtemberg) hatte 2018 einen Antrag auf Errichtung von fünf Windenergieanlagen im Bereich Altenkleusheim (zwei) und im Bereich Schönau-Altenwenden-Scheiderwald (drei) beim Kreis Olpe eingereicht. Gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises hatte der Antragsteller dann Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben, der mit Urteil vom 14. Mai 2020 stattgegeben wurde. Begründet wurde dies mit den unwirksamen Konzentrationszonen in den jeweiligen Flächennutzungsplänen, die keine Ausschlusswirkung erzeugten.

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Dagegen hat dann die Stadt Olpe Berufung eingelegt, so dass das Verfahren nunmehr beim Oberverwaltungsgericht Münster liegt und sich noch hinziehen wird. Vor Mitte 2022 wird nicht mit einer Entscheidung gerechnet. Alle Anlagen halten den Abstand von 1000 Meter zum Siedlungsbereich und 750 Meter zum Außenbereich ein.

Bürgerwindparks

Zum Windpark A 4 von VSB/Gelsenwasser oberhalb Hillmicke-Huppen hatte es am 9. April 2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Gesamtschule Wenden gegeben. Vorgestellt wurde der Windpark damals mit sechs Anlagen, davon eine auf Drolshagener, drei auf Olper und zwei auf Wendener Gemeindegebiet. Nach neuesten Informationen werde in der Gemeinde Wenden nur noch eine geplant, so die Verwaltung. Der Windpark sei damit von ursprünglich zwölf auf fünf Anlagen geschrumpft. Auch diese Anlage halte den Abstand von 750 Meter zum Außenbereich (Ortsteil Huppen) ein.

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Sowohl EnBW als auch VSB/Gelsenwasser haben im Vorfeld angekündigt, die Windparks als Bürgerwindparks betreiben zu wollen, so die Verwaltung: „Hierzu sollen möglichst viele lokale Akteure, auch örtliche Banken und Unternehmen, eingebunden werden. Die Gemeinde begrüßt dies ausdrücklich und würde entsprechende Unterstützung leisten.“