Kreis Olpe/Münster. Drei Projekte, neun Windräder. Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss urteilen, wie es in Sachen Windenergie im Kreis Olpe weitergeht.

Dr. Gudrun Dahme, Richterin und Pressesprecherin am Oberverwaltungsgericht Münster, kann nur wenig Hoffnung auf schnelle Urteile machen, wenn es um die Projekte für Windenergieanlagen im Kreis Olpe geht: „Die zuständigen Senate sind arg belastet, eine zeitliche Perspektive können wir nicht aufzeigen“, sagt die Juristin. Seit Dezember 2020 ist die Zuständigkeit für Antragsverfahren der Windenergie auf die Oberverwaltungsrichter konzentriert worden. Die Vorstufe beim Verwaltungsgericht Arnsberg fiel weg, um Projekte zu beschleunigen. Die Folge: „Bei uns landen deshalb natürlich deutlich mehr Windenergie-Verfahren, und deshalb kümmert sich jetzt neben dem 8. Senat auch noch der 7. Senat um diese Erstinstanzen“, klärt die OVG-Pressesprecherin auf.

Neun Windräder auf dem OVG-Prüfstand

Momentan liegen drei Windenergie-Projekte für neun Windenergie-Anlagen (WEA) aus dem Kreis Olpe auf den Schreibtischen des OVG, weil der Kreis Olpe die Bauanträge abgelehnt hat: Drei WEA sollen sich irgendwann bei Schöndelt drehen (Gemeinde Finnentrop), eines auf der Griesemert in Olpe und fünf bei Altenkleusheim und Schönau. Wir wollten wissen: Wer und was steckt hinter den Klageverfahren?

+++Lesen Sie auch: Kirchhundem setzt auf Vorrangzonen+++

Die beiden älteren Verfahren betreffen die Griesemert sowie Altenkleusheim und Schönau. Auf der Griesemert handelt es sich um nur eine Windenergieanlage der Aktiengesellschaft ABO Wind (Wiesbaden). ABO Wind möchte eine Anlage des Typs Vestas bauen, 200 Meter hoch. Bereits im Juli 2018 urteilte das Verwaltungsgericht Arnsberg zu Gunsten der Wiesbadener, die ursprünglich mal drei Windräder bauen wollten. Im Verfahren blieb dann aber nur eine übrig.

EnBW will fünf Anlagen bauen

In Altenkleusheim und Schönau will der Energieriese EnBW (Karlsruhe) fünf Anlagen bauen, drei auf Schönauer Gebiet, zwei bei Alten-kleusheim. Hier gab das Verwaltungsgericht im Juli 2019 Grünes Licht für den Bau der Anlagen. Gegen beide Urteile stellte die Stadt Olpe (auch für die Gemeinde Wenden) Anträge auf Zulassung einer Berufung. Eines vorweg: „Solche Anträge auf Zulassung einer Berufung sind überwiegend erfolglos“, so Dr. Gudrun Dahme. Gestellt wurden die Anträge auf Zulassung der Berufung im Februar und Mai 2020.

Gregor Becker, Fachdienstleiter Umwelt des Kreises Olpe, also die Behörde, in der die Genehmigungsanträge im wesentlichen bearbeitet werden, erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion den Hintergrund der beiden Alt-Verfahren: „Die Windkraft-Konzentrationszonen im Kreis Olpe sind vor 2012 von den Städten und Gemeinden installiert worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber erst zu diesem Zeitpunkt ganz bestimmte Standards entwickelt, die diese Konzentrationszonen erfüllen müssen.“ Verstoße eine Konzentrationszone gegen diese Standards, sei sie praktisch unwirksam. Und das habe dann zur Folge, dass ein Windenergie-Investor auch außerhalb dieser Zonen Windräder bauen dürfe. So jedenfalls die Auffassung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, das den Konzentrationszonen in Olpe und Wenden eine juristische Absage erteilte.

Konzentrationszonen scheitern reihenweise

Was nicht ungewöhnlich ist, denn seit Jahren scheitern noch so ausgeklügelte Windenergie-Konzentrations- oder Vorrangzonen vor den Gerichten. Allen voran die von den Städten und Gemeinden aufgestellten Ausschlusskriterien, sogenannte Tabuzonen, erweisen sich als Fallstricke. Denn die Verwaltungsrichter wittern häufig, wenn Naturschutzgebiete, Brutgebiete geschützter Tierarten oder angeblich schützenswerter Wald vorgebracht werden, um Windräder zu verhindern. Fest steht seit Ende 2020, dass eine Windenergieanlage mindestens 1.000 Meter Abstand zu einer relevanten Wohnbebauung einhalten muss.

Dieser 1.000 Meter-Mindestabstand sorgte dafür, dass der Kreis die Anlagen in Schöndelt ablehnte. Zwei der drei Windräder sind nur 890 bzw. 870 Meter von Schöndelt entfernt. Der Investor SL Windenergie steht aber auf dem Standpunkt, seine Antragsunterlagen vor dem Stichtag am 23. Dezember 2020 beim Kreis eingereicht zu haben, der Kreis Olpe sagt aber, so Gregor Becker, die hätten erst im April 2021 vorgelegen. Somit gelte die 1.000 Meter-Regel. Da das Verwaltungsgericht in Arnsberg für die erste Instanz in Sachen „Windenergie“ nicht mehr zuständig ist, muss jetzt das OVG Münster sofort ran. Wann das aber sein wird, steht, wie eingangs erwähnt, in den Sternen.