Olpe. Am 20. Mai 2021 kam es zu einer gefährlichen Körperverletzung beim Olper Kommunalfriedhof. Ein Unternehmer war am Amtsgericht angeklagt.

Wochenlang gab es Vandalismus beim Olper Kommunalfriedhof. Unbekannte richteten an Unimogs, Baggern und weiteren Maschinen massiven Schaden an. Zudem urinierten sie gegen die Geräte. Schließlich brannten dem Besitzer der Maschinen die Sicherungen durch. Er schlug am 20. Mai vergangenen Jahres einen 20-Jährigen, der auf frischer Tat ertappt worden war, mit einer Dachlatte auf den Kopf. Am Mittwoch war der Unternehmer am Olper Friedhof im Amtsgericht Olpe wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Rückblende. Zunächst hatte ein Sohn des Angeklagten am Nachmittag des Tattages den 20-Jährigen und zwei weitere Personen in einem Unimog sitzend entdeckt. In dem Fahrzeug war unter anderem das Armaturenbrett eingedrückt, ein Hydraulikschlauch abgerissen. Der Sohn verständigte die Polizei und erstattete Anzeige. Am frühen Abend fuhr dann der Angeklagte mit dem Auto zum Friedhof und knöpfte sich den 20-Jährigen, der dort auf einer Bank saß und weiter reichlich Wodka trank, vor. Es gab ein hitziges Wortgefecht, das mit dem Schlag mit der Dachlatte auf die Stirn des jungen Mannes eskalierte.

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„Ich kriegte einen Schrecken, als der auf stand. Ich habe den Eindruck gehabt, dass er mir Angst machen will“, sagte der Angeklagte, der den „einen Schlag aus dem Handgelenk“ einräumte. „Er warf mir vor, dass ich in dem Fahrzeug was kaputt gemacht habe. Das stimmt aber nicht, ich saß nur da drin“, sagte der arbeitslose 20-Jährige. Der Schlag habe ihm aber nicht wehgetan, er sei auch nicht zum Arzt gegangen.

Einstellung abgelehnt

Verteidiger Martin Kretschmer regte eine Einstellung des Verfahrens ein: „Die Vorgeschichte rechtfertigt zwar nicht zur Selbstjustiz, aber das ist menschlich verständlich. Der Angeklagte ist jemand, der sein Leben ordentlich gestaltet. Hier sind Tausende von Euros an Schaden entstanden.“ Richter Peter Krumm willigte einer Einstellung gegen Zahlung von 1500 Euro ein. Dies lehnte der Angeklagte aber ab, so dass es zum Urteil kam.

Mit der Vorgeschichte und den Schäden sei das menschlich nachvollziehbar, doch es handele sich um eine gefährliche Körperverletzung, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro forderte.

„Er ist emotional sehr angefasst. Dass Selbstjustiz nicht geht, ist ihm klar, aber ihm ist mit seiner Firma massiver Schaden entstanden“, betonte Verteidiger Kretschmer. Im letzten Wort meinte der Angeklagte: „Ich wollte ihm nur sagen: Pack‘ meine Maschinen nicht an. Er war besoffen und hätte ein Messer ziehen können. Ich habe in Wut gehandelt.“

Nicht vorbestraft

Im Urteil erkannte Peter Krumm wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall auf die von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft geforderten 4500 Euro Geldstrafe. Die sehr leichte Verletzung und die bisherige Unbescholtenheit sprächen für einen minderschweren Fall. „Ich gehe von einer Provokation des Zeugen aus. Das rechtfertigt aber nicht, dass man mit einer Dachlatte auf ihn losgeht“, so der Richter. Und weiter: „Es ist und bleibt eine gefährliche Körperverletzung und die ist zu bestrafen. Auch wenn die Emotionen des Angeklagten verständlich erscheinen, ist das ein No Go.“

Übrigens: Seit dem Vorfall mit der Dachlatte ist Ruhe eingekehrt am Olper Kommunalfriedhof. Es gab keine weiteren Beschädigungen mehr.