Rönkhausen. Nach dem schrecklichen Unfall zwischen Rönkhausen und Lenhausen im September 2020 muss sich der Unfallfahrer nun vor Gericht verantworten.
Der tragische Verkehrsunfall, der im September 2020 zwei jungen Frauen aus Rönkhausen das Leben kostete, wird am Dienstag, 25. Januar, im Lennestädter Amtsgericht verhandelt (ab 10 Uhr). Der Unfallverursacher muss sich wegen des Tatvorwurfes der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen verantworten. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft aus Siegen auf Anfrage.
Rückblick: Bei dem tragischen Unfall auf der B 236 zwischen Rönkhausen und Lenhausen waren zwei 17-Jährige ums Leben gekommen. Die beiden Mädchen waren mit einem Leichtkraftrad unterwegs auf dem Schulweg zum Gymnasium der Stadt Lennestadt in Altenhundem. Der Unfallfahrer war an diesem frühen Morgen mit einem Pick Up-Geländewagen auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal in das Krad gefahren. Ein Mädchen starb unmittelbar am Unfallort, das andere einige Tage später im Krankenhaus. Direkt nach dem Unfall hatte der Mann eine Diabeteserkrankung angegeben.
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Allerdings brachten weder ein in Auftrag gegebenes unfallanalytische Gutachten noch eine medizinische Laboruntersuchung endgültige Gewissheit, wie es genau zu dem Unfall gekommen war. Ein Zeuge hatte damals allerdings ausgesagt, dass der Unfallfahrer Schlangenlinien gefahren sei – möglicherweise ein Indiz für einen Zuckerschock, der das Fahrverhalten des Mannes maßgeblich beeinflusste. Nun soll die Verhandlung am 25. Januar Klarheit bringen.