Rönkhausen. Gutachten und Untersuchungen liegen jetzt vor. In Kürze wird die Staatsanwaltschaft mitteilen, ob sie Anklage erhebt.

Die Staatsanwaltschaft Siegen hat die Ermittlungen wegen des tragischen Unfalls von Rönkhausen abgeschlossen. Das bestätigte Siegens Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss auf Anfrage unserer Redaktion: „In Kürze wird es eine abschließende Entscheidung geben.“ Dabei geht es darum, ob gegen einen 30-Jährigen Anklage wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen erhoben wird.

Bei dem tragischen Unfall am 21. September 2020 auf der B 236 zwischen Rönkhausen und Lenhausen waren zwei 17-Jährige ums Leben gekommen. Die beiden Mädchen waren mit einem Leichtkraftrad unterwegs auf dem Schulweg von Glinge zum Gymnasium der Stadt Lennestadt in Altenhundem. Der 30-Jährige war gegen 7 Uhr mit einem Pick Up-Geländewagen auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal in das Krad gefahren. Ein Mädchen starb unmittelbar am Unfallort, das andere einige Tage später im Krankenhaus. Direkt nach dem Unfall hatte der 30-Jährige eine Diabeteserkrankung angegeben.

Lange auf Gutachten gewartet

Die Ermittlungen zogen sich hin. Die Staatsanwaltschaft musste lange auf das in Auftrag gegebene unfallanalytische Gutachten und die medizinischen Laboruntersuchungen warten. Eine wesentliche Frage: War der Blutzuckerspiel Ursache für den Unfall? Hat er das Fahrverhalten des Mannes beeinflusst? Dies konnte nicht geklärt werden. „Die Mediziner wollten sich nicht festlegen hinsichtlich eines Insulinwertes“, so der Oberstaatsanwalt.

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Auch keine Klarheit brachte das unfallanalytische Gutachten, auf das die Siegener Staatsanwalt lange gewartet hatte. „Es bringt wenig Erhellendes“, sagt Von Grotthuss. Was bleibt, ist der Zeuge, der ausgesagt hatte, dass der Wagen teilweise in Schlangenlinien gefahren sei. Dies könnte den Rückschluss zulassen, dass der 30-Jährige körperlich beeinträchtigt war und das Fahrzeug nicht sicher fahren konnte.