Attendorn. Bezahlbarer Wohnraum ist auch in der Hansestadt Attendorn Mangelware. Abhilfe soll ein Förderprogramm leisten, das die Stadt nun verfeinert.

Bezahlbare Wohnungen für weniger gut situierte Bürger sind auch in der reichen Hansestadt Attendorn ein Mangelgut. Das weiß Sozialamtsleiterin Christiane Plugge nur zu gut und sagt deshalb: „Wir wollen und müssen preisgünstigeren Wohnraum auf den Markt bringen“. Genau das versucht die Stadt mit Hilfe ihres eigenen Wohnraumförderprogramms, das bereits seit 2019 existiert. Die grundsätzliche Idee dahinter: Der sozial eingestellte Eigentümer knüpft seinem neuen Mieter eine vergleichsweise geringere Summe monatlich ab, erhält jedoch die Differenz zu dem, was er für seine Wohnung auf Grundlage des Mietspiegels bekommen kann, von der Stadt. Eine klassische Win-win-Situation für beide Parteien.

Mittel werden nur zur Hälfte genutzt

Grundsätzlich gefördert wird neben bereits vorhandenem Wohnraum zum einen neuer Wohnraum, der erstmalig zu Wohnzwecken vermietet wird und zum anderen der Um- oder Ausbau von bisher gar nicht oder anders genutzten Räumen – also beispielsweise ein Ausbau des Dachgeschosses. Eine Vermietung an Angehörige in gerader Linie, also beispielsweise an die eigenen Eltern, ist ausgeschlossen und der Eigentümer muss die Wohnung mindestens fünf Jahr fremd vermieten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Das Problem ist nur: Abgerufen werden die Fördermittel – seit 2019 stehen jedes Jahr 50.000 Euro zur Verfügung – laut Plugge nur etwa zur Hälfte. Um das Programm also schmackhafter zu machen, und weil der Kreis Olpe im Frühjahr einen deutlich fundierten und repräsentativeren Mietspiegel auf den Markt gebracht hat, wird die Stadt ihr Förderprogramm im Wesentlichen an drei Stellen justieren und die Richtlinie zum 1. Januar 2022 erneut in Kraft treten lassen. Der alte, einfache Mietspiegel des Kreises stammte aus dem Jahr 2011 und war längst überholt, wie Patrick Schauerte aus dem Sozialamt am Mittwoch im zuständigen Ausschuss betonte: „Wir haben in der Zeit eine rasante Veränderung auf dem Wohnungsmarkt erlebt und die Mieten steigen Jahr um Jahr.“

Beispielrechnung

Die wesentliche Neuerung in der Förderrichtlinie: Als Grundlage für die Berechnung der Fördersumme dient nun die mittlere, monatliche Vergleichsmiete, die der Vermieter über einen Online-Rechner zum qualifizierten Mietspiegel auf der Internetseite des Kreises abrufen und ausfüllen kann. Ein Beispiel: Errechnet dieses Tool eine Vergleichsmiete von 6,81 Euro und der Vermieter erklärt sich bereit, seine Einliegerwohnung für nur fünf Euro zu vermieten, erhält er die Differenz, in diesem Fall also 1,81 Euro, aus dem städtischen Förderprogramm.

„Für den Vermieter ändert sich also eigentlich gar nichts“, so Plugge. Zwei weitere Änderungen im Vergleich zur bereits bestehenden Richtlinie: Gefördert werden ab nächsten Jahr Wohnungen mit einer Größe von bis zu 100 Quadratmetern (bislang wurden nur 90 Quadratmeter gefördert, selbst wenn die Wohnung größer ist) und die Wohnung muss mindestens anderthalb Jahre leergestanden haben, damit verhindert wird, dass Eigentümer scharf auf das Förderprogramm sind und deshalb ihre langjährigen Mieter einfach so vor die Tür setzen.

Infos zur Richtlinie

Infos zum Förderprogramm bei Patrick Schauerte,
p.schauerte@attendorn.org, Tel. 02722 / 64112.

Die Richtlinie (noch die alte Version, die neue muss der Stadtrat erst noch abnicken) ist auf der Internetseite der Stadt abrufbar: www.attendorn.de

Für Günter Schulte (SPD) ist eines ganz wichtig: „Wir müssen das Marketing für dieses Programm verbessern und in Attendorn an den Mann bringen. Ich habe das Gefühl, dass diese Fördermöglichkeit kaum bekannt ist.“