Attendorn. Seit Anfang 2019 gibt es in Attendorn ein Förderprogramm für den sozialen Wohnraum. Weil es kaum Abrufe gibt, hat die Verwaltung nachjustiert:

Jeden Tag, berichtet Attendorns Sozialamtsleiterin Christiane Plugge, würden bei ihr verzweifelte Bürger anrufen und darüber klagen, dass sie kaum noch bezahlbare Wohnungen in der Hansestadt finden. „Der Markt ist wirklich verfahren“, weiß die Expertin. Die Lage hat sich in der Vergangenheit nicht nur in Attendorn verschärft, überall mangelt es bekanntlich an finanzierbaren Wohnungen etwa für Singles, Alleinerziehende oder Niedrigverdiener.

Um das Angebot des kostengünstigen Wohnraums zu verbessern, hat die Stadt Attendorn zum 1. Januar 2019 ein spezielles Förderprogramm auf den Weg gebracht, das mittlerweile den Namen „Wohnraumförderprogramm“ trägt. Die Intention: Immobilieneigentümer, die erstmals eine Wohnung vermieten möchten, orientieren sich dabei nicht an den Mietpreisen des offenen Wohnungsmarktes, sondern am Mietspiegel des Kreises Olpe aus dem Jahr 2011, der deutlich geringere Summen vorsieht. Um die Differenz auszugleichen, erhält der Vermieter einen städtischen Zuschuss auf die von ihm erhobene Grundmiete. Eine klassische Win-win-Situation.

Kaum Abrufe

So weit die Theorie. Die Realität malt jedoch ein anderes Bild. „Leider wird diese Fördermöglichkeit bislang nur wenig in Gebrauch genommen“, erklärt Plugge. So wurden im vergangenen Jahr nur rund die Hälfte der 50.000 Euro, die im städtischen Haushalt extra vorgesehen waren, abgerufen. Dieses Jahr sieht es auch nicht besser aus.

Ziel der Richtlinie

„Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen eines Wohnraumförderprogramms die allgemeine Wohnversorgung in der Hansestadt Attendorn zu verbessern und ein zusätzliches Angebot bezahlbaren Wohnraums im Stadtgebiet zu schaffen. Die Wohnraumförderung soll dazu beitragen, der gestiegenen Wohnungsnachfrage im Stadtgebiet, insbesondere nach günstigem Wohnraum, nachzukommen und gleichzeitig dauerhaft bezahlbare Mietpreise zu gewährleisten“, heißt es in der Richtlinie.

Interessenten können sich mit Patrick Schauerte (Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren) in Verbindung setzen. Tel.: 02722/64112, Mail: p.schauerte@attendorn.org

Deshalb haben sich Plugge und ihr Team nochmal zusammengesetzt und die Richtlinie überarbeitet. Um es „verbraucherfreundlicher“ zu machen. Dabei sind drei wesentliche Änderungen beschlossen worden.

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Erstens: Der Antragssteller erhält nun einen städtischen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf die Miete, die er verlangt – und nicht mehr nur 25 Prozent. Damit wolle man den Preisen auf dem freien Wohnungsmarkt näher kommen, so Plugge. Zweitens: Gefördert werden künftig nicht mehr nur Wohnungen, die zwischen 30 und 65 Quadratmetern groß sind, sondern Wohnungen bis zu einer Größe von 90 Quadratmetern. „Das liegt daran, dass die Nachfrage nach größeren Wohnungen stärker ist“, so Plugge. Im Übrigen werden Wohnungen größer als 90 Quadratmeter in Zukunft nicht mehr von der Richtlinie ausgeschlossen. Gefördert werden aber immer nur die 90 Quadratmeter.

Spezielles Punktesystem

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Und drittens: Die Grundmiete im Mietspiegel richtet sich nach dem Baujahr der Immobilie. Allerdings schreckt dies potenzielle Vermieter von der Fördermöglichkeit ab. Nämlich genau dann, wenn sie in den vergangenen Jahren investiert haben und die Immobilie dadurch deutlich wertiger ist als im Vergleich zum Baujahr. Aus diesem Grund hat die Stadt einen weiteren Passus eingearbeitet, der vorsieht, dass sich eine Wohnung durch verschiedene Umbau- und Sanierungsmaßnahmen „verjüngen“ kann. Dafür gibt es ein spezielles Punktesystem.

Am Ende soll sich der Aufwand beim Antragssteller gering halten, das ist auch Patrick Schauerte aus dem Sozialamt wichtig: „Wir wollen die Leute motivieren, diese Fördermöglichkeiten der Stadt in Anspruch zu nehmen. Daher darf es nicht zu bürokratisch werden.“ Und es muss attraktiv für Vermieter sein, die ein Interesse daran haben, ihre Wohnungen auch sozial Schwächeren zugänglich zu machen.